Die mit dem 28. 4. 1918 abschließende Umlageperiode schloß nach dieser
Rechnung mit einem Zuwenig von 91 Einheiten ab. Ueber diese Ein—
heitsrechnung mußte der Magistrat wöchentlich eine Meldung mit An—
gabe des jeweiligen Kontenstandes an den Oberpräsidenten einreichen.
Erst im August 1918 wurde dies etwas umständliche Verfahren aufge-
hoben und nunmehr die Lieferung nach kg Schlachkgewicht vorgeschrie-
ben, wie damals auch die Viehzuweisungen an die Stadt nach kg berech-
net wurden. Dadurch war das Werfahren vereinfacht, aber trotzdem
war die Stadt nicht mehr in der Lage, die vorgeschriebenen Mengen
aufzubringen, weil infolge der geringen Futtervorräte das Schlachtge-
wicht je Tier stark zurüchging und obendrein das Umlageverfahren die
Wiehbestände langsam, aber sicher immer mehr verkleinerte.
Es ist leider nicht sicher festzustellen, ob das in Stolp aufgebrachte
Umlagevieh auch in der Stadt Verwendung fand. Manches spricht da-
für, daß die Gesamtorganisation in diesem Punkte unzulänglich war und
die Biehvorräte nicht immer in möglichster Aähe des Erzeugungsortes
verwandte. Mindestens einmal mußte der Magistrat feststellen, daß 10
Rinder aus dem Landbkreise in Stolp nach auswärts verladen wurden
im selben Augenblick, wo 32 Rinder aus Westpommern zur Versorgung
der Stadt Stolp angeliefert wurden.
Seit Mitte August 1917 mußte der Magistrat ein Biehkataster
führen, das er bis dahin für durchaus überflüssig erklärt hatte. Aus die-
sem Kataster konnte er sehr bald feststellen, daß eine lebhafte Ausfuhr
und auch Abschlachtung von Ziegen stattfand, die bisher der Bewirt-
schaftung nicht unterlagen, und nun wurden Ausfuhrverbot für Ziegen
und Schlachtverbot für Ziegenmütter und Schaflämmer erforderlich. Die
Stadtverwaltung mußte sich sogar mit Leuten beschäftigen, die eine Zie-
genwurst herstellen wollten!
Die Heranschaffung des nötigen Schlachtviehs war für Stolp ver-
hältnismäßig einfach, da in St. eine Viehsammelstelle des VHW. sich
befand. So kam es, daß zum mindesten das zugewiesene Rindvieh wohl
immer voll geliefert wurde. Allerdings konnte die Skadt das Vorhan-
densein der Viehsammelstelle zu ihrem Vorteil insofern ausnuhzen, als sie
das auf dem Transport irgendwie beschädigte Vieh, das dort eintraf —
das sog. Stoßvieh — und das einen weiteren Transport nicht aushielk,
zu ihren Gunsten verwenden konnte. Langwierige Verhandlungen mit
dem VHV., der zunächst andere Pläne hatte, führten schließlich dahin,
daß die Stadt eine bestimmte Anzahl solcher Stoßrinder übernahm, die
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