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der vierprocentigen Kapitalien durch verstaͤrkte Ausloosungen (welche sich die vormaligen
Staͤnde in dem Avertissement vom 27sten Juli 1824. ausdruͤcklich vorbehalten haben,)
thunlichst zu beschleunigen, dabei aber den Inhabern derselben fuͤr den Fall des Uibertritts
in die neue dreiprocentige Anleihe einen Vorzug zu gewaͤhren.
Auf Hoͤchste Anordnung wird daher, in Gemaͤsheit der von der Staͤndeversammlung
gefaßten, von Sr. Königlichen Majestät und des Prinzen Mitregenten Ke-
niglicher Hoheit genehmigten Beschlüsse, Nachstehendes zur öffenrlichen Kenntniß ge-
bracht.
1.
Zu Michael dieses Jahres wird eine Ausloosung der vierprocentigen staͤndischen Obli-
gationen von wenigstens
1,300,000 Thalern —. —.=
2.
Die ferneren Ausloosungen werden in der Maße erfolgen, daß die ganze Summe
der vierprocentigen Obligationen im Jahre 1836. vollständig verloost, und dadurch zugleich
die dreiprocentige Anleihe geschlossen seyn wird.
3.
Da den Inhabern der vierprocentigen Obligarionen der Uibererire in die dreiprocencige
Anleihe offen zu halten ist, letztere aber den Berrag der vierprocentigen Schulden nichr
übersteigen darf, (Avertissement vom 7ten Juli 1830. J. 8.) so werden, vom Tage dieser
Bekanntmachung an, Obligationen der neuen dreiprocentigen Anleihe nicht weicer gegen baare
Einzahlung des Geldberrags bei der Steuer-Crediccasse in teipzig und Grundsteuer-Haupt-
casse in Dresden verkauft.
Scatt finden.
4.
Um den Inhabern der vierprocentigen Obligationen bei der neuen Anleihe einen beson—
dern Vorzug zu gewaͤhren,
wird denselben der volle Zinsengenuß von vier pro Cent bis mit
Ostern 1836. zugesichert., wenn sie sich
längstens bis zum 11n September dieses Jahres
zu dem Eintritte in die neue Anleihe, bei der Steuer-Crediccasse
oder bei der Grundsteuer-Hauptcasse in Dresden, unter Vorzei-
gung ihrer vierprocentigen Schuldscheine, melden,
welche letztere ihnen, nach darauf gebrachter behusiger Anmerkung wegen des Uibertricts in
die dreiprocentige Anleihe, sofort werden wieder zurückgegeben werden.