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Biersteuer von inländischem Biere — in welchen Geldsorten selbige zu entrichten.
Biersteuer-Firation — in wie weit selbige bewilligt werden könne.
s. Firations= und Pachtverträge.
Biersteuer-Hinterziehungen — welche Handlungen als solche anzusehen.
wie sie zu bestrafen.
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Biersteuer-Rückerstattung — wann selbige Statt findct. .
Biersteuer-Untersuchungssachen, f. Untersuchungsverfahren.
Binnenzölle = Staats-, Communal-, Privat-, — deren gänzliche Aufhebung.
welche Communal= und Drivatgleite, Zölle, Oflastergleite, Wegegelder,
Brückenzölle und andere ahnliche Abgaben vom isten Jumuar 1834. für auf-
gehoben zu achten. .
welche forterhoben werden fönnen. .
— — de—sfallsige Entschaͤdigung. . . . . . .
— (. Privatgleite.
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Brandstifter — die auf Entdeckung und Anzeige derselben gesetzten Belohnungen
und desfallsigen Gesuche betr.
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Brandstiftungen, vorsäßliche, an geistlichen Gebäuden in den Kreislanden sind
von den Kirchen= und Schul-Inspectionen der Landesdirection anzuzeigen.
Branntwein — Gemeinschaftlichkeit der Einnahme von der Fabrikationssteuer des-
selben zwischen Sachsen, Preussen und dem thüringischen Verein.
— (. Ausgleichungsabgaben.
Branntweinbrennereien, s. Bierbrauereien und Branntweinbrenne-
reien, — Betriebsgeräthschaften, — Berwaltungsbehörden.
Branntweinstener von inländischem Branntwein — deren Eirführung.
— — gesehliche Bestimmungen wegen deren Entrichtung und Erhebung vom
tsten Fanuar 1834. .
Tabelle uͤber den an der declarirten Kannenzahl des Maischraumes zu
gewaͤhrenden Rabatt.
besondere Vorschriften zu Ausfuͤhrung dieser gesetlichen Bestimmungen,
(Branntweinsteuer-Verordnung. ).
(s. hieruͤber das Juhaltsverzeichniß S. 48—420.)
— — in welchen Geldsorten dieselbe zu enrrichten. NN
Branntweinsteuer-Ermäßigung — in wie weit selbige zu bewilligen.
Branntweinsteuer-Firation — wo selbige zulässig.
Branntweinsteuer-Hinterziehungen — welche Handlungen als solche anzusehen.
wie sie zu bestrafen.
Branntweinsteuer-Rückvergütung — wenn selbige Statt habe.
Branntweinsteuer-Untersuchungssachen, s. Untersuchungsverfahren.
Brückengebühren — deren Erhebung in den Zollvereinstaaten.
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Brückengelder — deren Erhebung in den Zollvereinstaaten.
desgleichen im Königreiche Sachsen insbesondere.
s. Chaussee-, Wege= c. Gelder.
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18.
4.
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21.
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Datum.
4. Dec.
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Seite. Prragr.
291., 568.
496.
432.51 —52.
286. 3.
292. 67.
465 fag.
285. 30.
219. 19.
462 fgg.
463. 7—9.
125 fg.
83.
179. 2.
202. 3.
. 213.
2799. 1
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379fgg.
291. 38.
496.
282.3u. 14.
397 'g9.169 — 72.
283 gg.17—–21-
292. 67.
465 fag.
282 fg.14— 16
167.
1%% 17.
165.
100. 13.
220. 21.