Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Biersteuer von inländischem Biere — in welchen Geldsorten selbige zu entrichten. 
Biersteuer-Firation — in wie weit selbige bewilligt werden könne. 
s. Firations= und Pachtverträge. 
Biersteuer-Hinterziehungen — welche Handlungen als solche anzusehen. 
wie sie zu bestrafen. 
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Biersteuer-Rückerstattung — wann selbige Statt findct. . 
Biersteuer-Untersuchungssachen, f. Untersuchungsverfahren. 
Binnenzölle = Staats-, Communal-, Privat-, — deren gänzliche Aufhebung. 
welche Communal= und Drivatgleite, Zölle, Oflastergleite, Wegegelder, 
Brückenzölle und andere ahnliche Abgaben vom isten Jumuar 1834. für auf- 
gehoben zu achten. . 
welche forterhoben werden fönnen. . 
— — de—sfallsige Entschaͤdigung. . . . . . . 
— (. Privatgleite. 
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Brandstifter — die auf Entdeckung und Anzeige derselben gesetzten Belohnungen 
und desfallsigen Gesuche betr. 
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Brandstiftungen, vorsäßliche, an geistlichen Gebäuden in den Kreislanden sind 
von den Kirchen= und Schul-Inspectionen der Landesdirection anzuzeigen. 
Branntwein — Gemeinschaftlichkeit der Einnahme von der Fabrikationssteuer des- 
selben zwischen Sachsen, Preussen und dem thüringischen Verein. 
— (. Ausgleichungsabgaben. 
Branntweinbrennereien, s. Bierbrauereien und Branntweinbrenne- 
reien, — Betriebsgeräthschaften, — Berwaltungsbehörden. 
Branntweinstener von inländischem Branntwein — deren Eirführung. 
— — gesehliche Bestimmungen wegen deren Entrichtung und Erhebung vom 
tsten Fanuar 1834. . 
Tabelle uͤber den an der declarirten Kannenzahl des Maischraumes zu 
gewaͤhrenden Rabatt. 
besondere Vorschriften zu Ausfuͤhrung dieser gesetlichen Bestimmungen, 
(Branntweinsteuer-Verordnung. ). 
(s. hieruͤber das Juhaltsverzeichniß S. 48—420.) 
— — in welchen Geldsorten dieselbe zu enrrichten. NN 
Branntweinsteuer-Ermäßigung — in wie weit selbige zu bewilligen. 
Branntweinsteuer-Firation — wo selbige zulässig. 
Branntweinsteuer-Hinterziehungen — welche Handlungen als solche anzusehen. 
wie sie zu bestrafen. 
Branntweinsteuer-Rückvergütung — wenn selbige Statt habe. 
Branntweinsteuer-Untersuchungssachen, s. Untersuchungsverfahren. 
Brückengebühren — deren Erhebung in den Zollvereinstaaten. 
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Brückengelder — deren Erhebung in den Zollvereinstaaten. 
desgleichen im Königreiche Sachsen insbesondere. 
s. Chaussee-, Wege= c. Gelder. 
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— 
18. 
4. 
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21. 
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Datum. 
4. Dec. 
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Seite. Prragr. 
291., 568. 
496. 
432.51 —52. 
286. 3. 
292. 67. 
465 fag. 
285. 30. 
219. 19. 
462 fgg. 
463. 7—9. 
125 fg. 
83. 
179. 2. 
202. 3. 
. 213. 
2799. 1 
—- 
379fgg. 
291. 38. 
496. 
282.3u. 14. 
397 'g9.169 — 72. 
283 gg.17—–21- 
292. 67. 
465 fag. 
282 fg.14— 16 
167. 
1%% 17. 
165. 
100. 13. 
220. 21. 
 
	        
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