Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

('148) 
B. 
Nachweisung 
der Betriebsräume und Geräthschaften, 
welche 
zur Branntweinbrennerei des J. N. zu N. auf der Gasse, 
Hausnummer gehören. 
J. 
Angabe der Raͤume, ihrer Lage und ihrer Bestimmung. 
Die Brennerei befindet sich auf dem Hofe im Seitengebaͤude rechter Hand; es gehoͤ— 
ren dazu: 
1.) ein, dem Eingange gegenüber gelegener, gewölbter Raum mit zwei Fenstern, wo 
— — — aufgestellt sind; 
2.) ein Vorplatz, vo — — — stehen; 
N3.) ein Boden auf dem Seitengebäude, wo das zum Branntweinbrennen zu verwen- 
dende Getreide aufbewahrt wird; 
4.) ein kleiner Keller unker dem Schuppen, wo die Aufbewahrung von Kartoffeln 
erfolgt; 
5.) ein Gewoͤlbe im Hinterhause, zu Aufbewahrung des Branntweins bestimmt; 
2c. 2c. 2c. "6 
II. 
Angabe der Betriebsgeräthschaften. 
1.) Eine Blase mic Helm und Kühle von 350 Kannen Inhale, 
2.) eine dergl. mit dergl. von 400 Kannen Inhale, 
5) ein Maischwärmer von 300 Kannen Inhalt, 
4.) ein Maischbottich von 1204 
5.) einer desgl. = 1210 
6.) einer desgl. 1203 
7.) einer desgl. 1208 
8.) ein Vormaischbottich von 1569 Kannen Inhalt, 
9.) ein Kuͤhlschiff von 2638 Kannen Inhalt, 
10.) ein Maischreservoir von 2584 Kannen Inhalt, 
11.) ein Baͤrmfaß von 132 Kannen Inhalt, 
12.) eins dergl. von 84 Kannen Inhalt; 
2c. rc. rc. 
— 
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N. den 18 
N. N. 
Anmerkung. Es sind alle zur Brennerel gehörigen Geräthschaften, mit alleiniger Ausnahme 
der kleinen, nur zum Schöpfen und Füllen bestimmten Gefäße, zu verzeichnen. 
Ausgegeben am 23sten November 1833.
	        
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