Metadata: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

handlung vorzunebmen befohlen worden ist: so haben dleselbe hlerzu Mittwoch den zo. Merz d. J. 
Bestimmi, an mwelchem Tage sich die Liebbaber Vormittags, g Ubr in dem Amitszimmer der diesigen 
Ekande- Cameralverwaltung mit obrigkeitlichen Jeugnisen über Pradilat und Vermögen einzufinden 
baben. Den 9. Mecz 1614. Kön. Stadt, und band= Camccalamt allda. 
Gmünd. Mittwoch den 30. Merz Vormittags 10 Ubr wird von der biefigen Stiftungs, Ver- 
waltung die kieferung der für die sämtliche kathelischen Kirchen ihres Bezirks von Georgii i814 bis 
1815 ersorderlichen 340 Pfund Wachses, 20 K. feinen Weihrauchs, 25 K. Waldrauchs, sodann 
400 K. Beennöhls, im Abftreich verakkordirt werden. Den 14 Mecz 16.4. 
Kön. Stiftungs. Verwaltung. 
Marggröningen. Die kieferung des für samtliche Sträflinge erforderlichen Brods vom iten 
Mai bis 34. Okt. 1814. wird bis Donnerstag den 31. Merz d. J. wiederum in Abstreich gebrache 
werden. Sämtlichen Bekermeistern wird dig mit dem Anbang bekannt gemacht, daß diesenigen, wel- 
che zu diesem Akkord Lust bezeugen, gedach#n Tags Vormittags 3 Ubr, mit binlanglichen Vermöt= 
ens, Jeugnissen versehen, sich in der Cameralamts= Wohnung daselbst einfinden können. Den 14. 
V 1614. Kön. Cameralamt. 
Rekar-Tenzlingen. Die der Commun zugehbrige Mablmühle an der Erms, welche in ei- 
nem Gerb, und 3 Mahlgängen besteht, wird von nächst Georgi#i #614 an abermals auf 3 Jabre# 
bis Georgi# 1617 öffentlich verliehen, zu welchem Cnde s#ch die kiebhaber, welche jedoch gelernte 
Müller sepn, und eine Caution von 600 fl. einlesen müssen, biß Oienstag den §. April Mittags auf 
dem Ratbhaus zu Nekar-Tenzlingen einzufinden und der weitern Verhandlung sich zu gewärtigen has 
ben. Nürtingen, den 23. Febr. 1814. oͤn. Obetamt. 
Waiblingen. Der Bestand der Commun-Schaafweide zu Oeschelbronn, disseitigen Ober- 
emts, gebt bis heurig Michaclis zu Ende. Die Waide erträge 150 Stak Sch##afe, welche der Be- 
stander ganz einschlagen darf, und bekomu#t dieser neben einer geraumigen Wohnung und Stallung 
den dabel befindlichen Garten und 11 Morg. 3 Vr#l. Wilesen von der Commaen in Genuß. Die al- 
lenfalsize Liebhaber zu dem Bestand dieset Schaafwaide von Michaelis 1814 bis 1817. mit den er- 
sorderlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen versehen, wollen bei der #ffentlichen Verleihung, 
Freitag den 15. April d. J. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhause zu Waiblingen sich einfinden. 
Den 16. Merz 1614. n. Obetamt. 
Wangen. Samstag den 2. Aprilel. IJ. Vormittags 9 Uhr wird in der biesigen Cameralamts- 
Kanzlei die von allerböchster Stelle anbefodlene nenerliche Perpachtung der Verpfteguns der im bie- 
siaen Hospical befindlichen Pfründer und Armen an den Mindestnehmenden vorgenemmen werden. 
Der Pacht bat zu dauren von Georgii 1314 bis dahin 1817. felglich 3 Jahr; der Pachter erhält 
20 Klafter Tannenbolz unentgeldlich ## #einen großen Gemoößgarten, die bisberige Pachteis-Wornung 
und nöthige Oekonomie-Gebäude ebenfalls unentgeldlich. Jur Sicherheit des Hosprtals bat der Pach- 
ter einen tüchtigeu annebmbaren Burgen zu stellen= aguch sich über beslzen mussende Fahigkeit und 
gute Eigenschaften zu billiger Verpflegung der Kostgänger mit obrigkeitlichem Jeugnig auszuwiisen. 
Hiezu werden die Liebhaber hiemit eingeladen. Den 13. Merz 1814. K. Cameralamt. 
Böblingen. Da sich der von Maichingen hiesigen Oberamts gebärtige Militairpflichtige 
Georg Friedri Joos, Weber, 24 J. alt, 5“. 7“ 3“ groß, kürzlich von Haus entfernt bat, ehc ihm 
eine allerböchste Resolution über seine Bestrafung wegen seiner gesezwidrigen Entfernung ins Aus- 
land und Versaumung der ferndigen Masteruns Veröffu werden konnte, und da sein neuer Aufent- 
baltsort unbetannt ist: so wird er durch gegenwaͤrtige Ediktal Ladung aufgefordert, sich unverweil# 
vor unterzeichnetem Obtramt zu stellen, und sich der ihm gebuͤhrenden Bestrafung zu unterwerfen, 
auch sich uͤber seine abermalige unerlaubte Eutfernung zu verautworten, widrigenfalls er geschaͤrftere 
in den Consciiptiensgesesen gegröndete Strafen zu gewarten hatte. Auch werden alle obrigkeutliche 
Bebörden geziemend ersucht, auf den Joos zu fahnden, und ihn im Bekretungsfall hieber einliefern 
z# jassen. Kön. Oberem. 
  
  
 
	        
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