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Diese Gestattung des Uibertritts in die neue Anleihe bleibt jedoch auf die obenbestimmte
Anmeldungsfrist, und lediglich auf die dermalen noch nicht ausgelooseten dreiprocentigen
S-ceuer-Capitalien beschränkt. Daher haben zwar diejenigen Obligationen, welche in der
naͤchsten Ostermesse werden ausgelooset werden, auf vorbemerkten Umtausch Anspruch; es
bleiben aber dagegen alle bis mit Michael vorigen Jahres bereits ausgeloosete, obschon bis
jetzt noch nicht erhobene Capitalien vom Umtausche ausgeschlossen.
Die beim Ablauf obiger Frist unangemeldet gebliebenen ältern dreiprocentigen Obligationen
werden dann, nach Befinden durch ein oder mehrmalige verstärkte Ausloosung und
bagre Bezahlung, auf die bisherige Weise getilgk werden.
geipzig, den 27ten März 1834.
Zur Steuer-Credit-Kasse verordnete landschaftliche
Deputirte.
Ausgegeben am isten Mai 1834.