Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(IXVII) 
  
Landes= Heil= und Versorganstalten aufgenommenen Armen 
ermäsiget werden » 
Kreissteuereinnahmen — sind vom 1. Januar 1835. an aufgehoben ... 
Kreissteuerräthe — bilden die Mittelbehörde in Steuerverwaltungsangelegenheiten 
Kriegsleistungen, ältere, s. Peräguations= #2c. Angelegenheiten. 
4 
  
Kriegsministerium — selbigem ist die obere Leitung der Rekrutirung überlassen 
s. Armee. 
Kriegsreserve f(. Armec. 
Kuppelei — deren Bestrafung 
.——— . 
L. 
Landesldirection — selbiger steht die Verpflichtung und Einweisung der Sürger- 
meister in den Erblanden zu. . 
an selbige sind die Viehbestandbez irkstabellen einzusenden 
Heil= und Versorganstalten — Verpflegung der darin aufgenomme- 
nen Armen s. Gemeinden. 
Landesjustizcollegium — selbigem steht die Ter##chunz n und Einweisung der 
Stadtrichter in den Erblanden zu. Z 
Landesschulden, ältere dreiprocentige, . Steuerscheine. 
s. Oberlausiß. 
Laudesschulen zu Meissen und Grimma — Freistellen daselbst sind stempel= und 
gebührenfrei und ohne Gegenleistung zu vergeben 
4 
Landes= 
ri r—i 4 
* 0 
Lanudgendarmerie — ist von der Personalsteuer befreit 
Landrentenbank — deren Einrichtung in den Kreislanden . 
. . 
in der Oberlausitz 
Landrentenbankgelder — deren Einnahme und Berechnung durch die Bezicks 
steuereinnahmen . . 
Landrentenbriefe — deren aͤussere Form .. 
Landschaftliche Obligationen .. Obligationen, lanoschaftliche. 
Landtag s. Wahlgeseß. 
Landtagsabgcordnete s. Wahl. 
Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1832. 
Land= und Miethkutscher, inländische, bleiben vom 1. Januar 1835. an von 
Entrichtung der durch Bekanntmachung vom 12. November 1828. geordne- 
ten Abgabe zur Postcasse befreit . . .... 
s. Gewerbesteuer (Ote Unterabtheilung.) 
Lehne — die Abaͤnderung einiger darauf und auf Rittergüter sich beziehenden Be- 
stimmungen betr. .. .. .. . 
. . . 
. . 
auf den Fall stehende, — bei Gesuchen um Erbverwandlung derselben soll 
Billigkeit vorwalten (Landtagsabschied.) 
s. Erbverwandlung. 
Lehnerneuerung — in welchen Faͤllen dieselbe nicht mehr erforderlich seyn soll. 
Lehnsreichung der zusammengelegten Grundstuͤcke findet nicht Statt 
Lehn= und Allodialgüter f. Zinsen cc. 
Lehrlinge s. Armee. 
· 4 4 
—— 
  
  
  
  
  
  
  
  
Datum. JSeite. Paragr. 
26. Mail16.4 
1. Nov. 311. 1. 
- - 314. 10. 
26. Oct.3 17. 
8. Febr.52 fg. 26—27. 
31. Mai. 131. 2. 
4. Frb.S. 51 
31. Mai. 131. 2 fog. 
31. Jan.45. 
22. Nov.]367. 39. 
1833. 
30. Dech1 
- - 27. 
1834. 
1. Nov. 311. sg. 3. 5. 
20 Mai. 123. 
30. Oct. 317. 
350. 1. 
22. 415. 2. 
22.NFebr.)67. 
Dec.61. 
30. Oct. 20. ach 5. 
22. Febr. 67. 1. 
14. Jun. 150. 41. 
l 
l 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.