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schwerden über Verweigerung oder Beschränkung schon zugestandener Begünstigungen, bei
dem Ministerio des Innern, in Steuersachen aber beim Finanzministerio anzubringen.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und das königliche
Siegel vordrucken lassen.
Gegeben zu Dresden am 26sten October 1834.
Anton.
Friedrich August, H. z. S.
Johann Adolph von Zezschwitz.