Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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schwerden  über  Verweigerung  oder  Beschränkung  schon  zugestandener  Begünstigungen,  bei
dem  Ministerio  des  Innern,  in  Steuersachen  aber  beim  Finanzministerio  anzubringen.

Urkundlich  haben  Wir  diese  Verordnung  eigenhändig  vollzogen  und  das  königliche
Siegel  vordrucken  lassen.

Gegeben  zu  Dresden  am  26sten  October  1834.

Anton.
Friedrich  August,  H.  z.  S.

Johann  Adolph  von  Zezschwitz.