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9.) Ein und ein Viertheil extraordinaire
Grundsteuer von der Stadt und den Oorf-
schaften, zu 1223 Thlr. 17 gl. 45 pf. 1,529 Thlr. 15 gl. 8# pf.
10.) Drei und drei Viertheil Gewerbsteuern
von der Stadt und den ODorfschaften,
angeschlagen zu 260 Thlr. — —. 975. —
2 —
- —
20,333 Thlr. 15 gl. 4K pf.
wornach ein Ueberschuß von:
146 Thlr. 15 gl. 4 pf.
zu erwarten steht.
C. Die Stadt Zittau und deren Mitleidung hat aufzubringen:
26,147 Thlr. 10 gl. 2 pf. wie vorstehend berechnet. Hierzu:
261 = 11 = 4 als 1 pro Cent vorstehender Summe zu Deckung der Stener-
Erlasse.
26,408 Thlr. 21 gl. 6 pf. So. hiervon ab:
19 4— welche laut Berechnung vom . . .. in jedem der Jahre
von 18 bis 18 . in dem ganzen Steuerbezirk zuviel
aufgebracht wurden, so verbleiben:
26,389 Thlr. 17 gl. 6 pf. wirklich aufzubringen.
Es sind nämlich zu gewähren:
9.) zu dem Betrage der Grundabgaben und
dem Aequivalent, . 20147 Thlr. 10 gl. 2 pf.
b.) zu Deckung der Steuer-= Erlasse . 261.·11-4
20,408 Thlr. 21 gl. 6 pf.
wovon durch die sub J. benannten, dem
ganzen Steuerbezirke zu Gute gehenden
Abgaghen 149 S — -—
„gedeckt werden, und nur noh 18,969 Thlr. 21 gl. 6 pf.
zur Repartition verbleiben.
I.) zur Schuldentilgungskasse nach Höhe
5 pro Cent von 120,000 Thrr. 60000 Thlr. — —.
Zu diesem Bedarf haben aufzubringen: die Stadt, die Dorfschaften.
1.) zu den sub a. und b. auf-
geführten 18,969 Thlr. 21 gl.
6 pf. wegen der der Stade zu