Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(535 ) 
die Stadt, die Dorfschaften. 
Gute gehenden Accis-Ueber- 
tragng — Thlr. — gl. — pf. 4,874 Thlr. 22 gl. 2 pf. 
2.) zu den hiervon noch verbleiben- 
den 1 4,09 4 Thlr. 23 gl. 4 pf. 
nach dem Verhältniß von 21. 
  
und 23. 6)727 -- 3-- 6 J,367 19• 10. 
12,242 Thlr. 189l.— pf. 
Hierzu kommen — —- —4 32. 17#. — 
welche in jedem der Jahre von 
18.. bis 18.. von den Doͤr- 
fern zu wenig aufgebracht 
wurden, 
  
12,275 Thlr. 11gl. — pf. 
3.) zu den sub c. aufgeführten 
6,000 Thlr. wegen der, von 
der Stadt nach Höbe 50,000 „ 
Thlr. und von den Dorfschaf- 
ten nach Höhe 70,000 Thlr. 
eingeworfenen Schuldenmasse, 2500 — — 3,500 
Hiervon sind abzurechnen: — — —. 175 
welche von den Dorfschaften in " 
jedem der Jahre von 18. bis '· 
18..zuvielgewährtwurden,—-—-—-- 3,325 Thlr. — gl.— pf. 
Hierzu die von der Stadt von 
18.L bis 18. alljährig zu we- 
nig aufgebrachten 123 3 —. — 
— 
Summa: 9,350 Thlr. 6 gl. Gof 15,600 Thir. 11 gl. — pf. 
Zu Deckung der wirklich aufzubringenden Summe der 26,389 Thlr. 17 gl. 6 pf. find 
sonach alljährlich auszuschreiben: 
  
I. Abgaben, welche der Stadt und den Dorfschaften gemeinschaftlich 
zu Gute gehen: 
1.) die ordentliche Personensteuer/ veran- 
schlagt zu. . ... 650Thlr.—--—-
	        
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