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2.) die Gensd armeriesteuer, incl. des Bei-
trags von 100 Thlr. —. —= aus der
Kämmerei-Kasse, angeschlagen zu 500 Thlr.—. —.
3.) die Beitraͤge der Spannpflichtigen zum
Chausseebau, veranschlagt zu . . 289 -—- —-
1,439 Thlr. — gl. — pf.
II. Abgaben, welche der Stadt allein zu Gute gehen:
4.) die Pachtsteuer, angeschlagen zu. 600 Thlr. — ——
5.) die Special-Personensteuer nach dem
einfachen Satze, angeschlagen za. 470 -—- —-
6.) die Gewerbsteuer, angeschlagen zu. 500 -—- —
7.) die Abgabe von Pferden und Hunden,
angeschlagen zu . .. 200 = —= —.
8.) die Einkommensteuer, angeschlagen zu 400 -—- —-
9.) die Abgabe von Forstholz, angeschlagen
zu . — . 470 - —= —
10.) die Kapitalsteuer, angeschlagen z 600 = —. —.
11.) die Abgabe von Weinen und Liqueuren,
angeschlagen zi. 230 — —
12.) die Abgabe von Branntvein 2
gen .. 130 —. —.
13.) die Abgabe vom Bank- und Haus-
schlachten, angeschlagen nu 270 ——.
14.) die Abgabe von öffenrlichen Bergnuͤgun-
gen, veranschlagt zu. .. 40 — —
15.) Zwei Drittheile der Beicräge aus öffent=
lichen Kassen, veranschlagt zu 1200 -——..
16.) Neunzehn Fach-Grundsteuern, eine ver-
anschlagt zu 170 Thlr. ——. — 3230 — —.
17.) Neunzehn Fach-Gewerbsteuern, eine
angeschlagen zu 50 Thlr. — — 9560 ——.
9380 Thlr. — gr. — pf.
Muthmaaslich verbleibender Ueberschuß fuͤr die Stadt:
29 Thlr. 17 gr. 6 pf.