Full text: Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.

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Zweiter Teil. 
Thronfolgestreitigkeiten. 
I. Allgemeines . 
Il. Die Zuständigkeit des Bundesrates auf Grund des Artikels 16 der 
Reichsverfassung . oo. 
1. Subsumierung des Begriffes „Thronfolgestreitigkeiten“ 
unter den Begriff „Verfassungsstreitigkeiten“. 
2. Subsumierung des Begriffes „Thronfolgestreitigkeiten“ 
unter den Begriff „Streitigkeiten zwischen verschiedenen 
Bundesstaaten“. 
III. Die Zuständigkeit des Bundesrates auf Grund seines Rechtes, die 
Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen . . 
IV. Die aus allgemeinen Erwägungen gefolgerte Zuständigkeit des 
Bundesrates . rn 
GC. Schluss. 
Kritik der Bestrebungen auf Errichtung 
eines Staatsgerichtshofes . 
  
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