Full text: Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.

Inhalt. 
Seite 
Vorbemerkung . . » : 2 2 2 2 2 8 2 2 ee... 1 
A, Einleitung. 
Geschichte des Artikels 76 Absatz 2 der 
Reichsverfassung . ...... 22 
B. Materieller Teil. 
Erster Teil. 
Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines 
deutschen Bundesstaates. 
I. Voraussetzungen der Zuständigkeit des Bundesrates . . . . ...16 
a) Materielle Voraussetzungen: 
1. Es muss eine Verfassungsstreitigkeit vorliegen ; 
2. Die Verfassungsstreitigkeit muss innerhalb eines Bundes- 
staates bestehen ; 
3. Die Verfassung dieses Bundesstaates darf keine zur Ent- 
scheidung von Verfassungsstreitigkeiten kompetente Be- 
hörde vorsehen. 
b) Formelle Voraussetzung: 
Der Bundesrat muss von einer Partei angerufen werden. 
lI. Das bei Erledigung der Streitigkeit zu beobachtende Verfahren . . 42 
a) Allgemeine Vorschrift: 
Der Bundesrat hat seine Zuständigkeit zu prüfen. 
b) Formen der Erledigung: 
1. Der Versuch eines gütlichen Ausgleichs; 
2. Der Begriff der Erledigung; 
3. Die Erledigung im Wege der Reichsgesetzgebung. 
c) Wirkungen der Entscheidung.
	        
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