G6.) Verordnung
in die Oberlausitz,
das zu beobachtende Maß der Dach= und Mauerziegel betreffend;
vom Oten Januar 1833.
D. Se. Königl. Mgajestät und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheir beschlossen haben,
daß die unterm heutigen Dato aus dem Ministerio des Innern ergehende Verordnung,
das zu beobachtende Maß der Dach= und Mauerziegel berreffend, auch in der
Oberlausitz befolgt werde, so werden hierdurch die Behörden und Unrerthanen daselbst
darauf verwiesen; die Oberamts-Regierung zu Budissin aber har, zur Ausführung der
9. 3. geordneten Aufsicht, mie Berücksichtigung der besondern Provinzlal-Einrichtungen
daselbst, den dazu sich eignenden Beamren und Personen die nöthige Anordnung zu ertheilen.
Dresden, den ten Januar 1833.
Gesammt-Ministerkum.
von Lindenau. von Zezschwitz.
Ausgegeben am 2 1sten Januar 1833.