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Zuständigkeitstabelle.
Gegenstand der Entscheidung
oder Beschlußfassung
Zuständige Behörde
Nechtsmittel
820.
821.
§§ 127 u. 128 ZWG. bezeichneten
Art Entschädigungsansprüche
von Marktberechtigten
in Frage kommen,
bedürfen die Beschlüsse zu
Nr. 317 und 318 der Zustimmung
des Ministers für Handel
und Gewerbe.
g8 130, 161 Abs. 1 8G. Beschlußfassung
über die Einführung
neuer, sowie über die Erhöhung
oder Ermäßigung
oder anderweite Regelung bestehender
Marktstandsgelder.
Ges. 26. 4. 1872 (GS. S. 518).
Beschluß des Bezirksausschusses,
im Landespolizeibezirk
Berlin
Bezirksausschuß I.
F. Offentliche Schlachthäuser.
Gesetz betr. die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender
Schlachthäuser vom 18. 3. 1868 (GS. S. 277), Ergänzungsgesetz vom
9. 3. 1881 (GS. S. 273), Ergänzungsgesetz vom 29. 5. 1902 (GS. S. 162),
ogl. Reichsgesetz betr. die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom 3. 6. 1900
(RGBI. S. 547), Kais. Ver. 7. 7. 1902 (REBl. S. 241) und PrAusfG.
28. 6. 1902 (GS. S. 229).
§ 131 ZG. Beschlußfassung:
a) über die Genehmigung
der auf Grund der 88 1—4
Ges. 18. 3. 1868 gefaßten
Gemeindebeschlüsse, so,
wie über die Bestätigung
von Verträgen zwischen
einer Gemeinde und
einem Unternehmer in
betreff der Errichtung eines
öffentlichen Schlachthauses
(§ 12);
b) über Entschädigungsansprüche
der Eigentümer
und Nutzungsberechtigten
von Privatschlachtan-=stalten
wegen des ihnen
durch die Errichtung öffentlicher,
ausschließlich zu beaund
b. Beschluß des
Bezirksausschusses,
im Landespolizeibezirk
Berlin der
Oberpräsident.
Beschwerde innerhalb
zwei Wochen an den
Provinzialrat, im Landespolizeibezirk
Berlin
Minister für
Handel und Gewerbe.
Zu a. Beschwerde
innerhalb zwei Wochen
an den Minister für
Handel und Gewerbe.
Zu b. Innerhalb
vier Wochen ordentlicher
Rechtsweg.