Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

862  Nr.  112.  1918.

II  f.  Nr.  96  759.  Nr.  1028.  Altona,  den  19.  Juni  1918.

Gesuche  um  Gerücksichtigung  bei  dem  neuen  Austausch-"
  abkommen.
(Krm.  v.  5.  6.  18.  Nr.  4806/5.  18.  U.  1.)

Das  Kriegsministerium,  Unterkunftsdepartement,  ersucht,  in  Zukunft  Gesuche  um.
Berücksichtigung  bei  dem  neuen  Austauschabkommen  auf  Grund  der  Berner  Vereinbarungen
  vom  26.  April  1918  nicht  mehr  vorzulegen,  da  ein  namentliches  Anfordern
der  Gefangenen  bei  der  französischen  Regierung  nicht  erfolgt.  Den  Gesuchstellern  kann
mitgeteilt  werden,  daß  der  Abtransport  grundsätzlich  in  der  Reihenfolge  des  Tages  der
Gefangennahme  erfolgt.  Wie  lange  der  Austausch  dauern  und  in  welchem  Tempo  er
sich  vollziehen  wird,  ist  noch  nicht  vorauszusehen.  Ein  Zeitpunkt  für  die  Rückkehr  einzelner
  Kriegsgefangener  kann  daher  auch  nicht  annähernd  angegeben  werden.  Eine
Bevorzugung  einzelner  durch  früheren  Austausch  bezw.  Internierung  ist  unter  keinen
Umständen  zu  erreichen.  Dahin  gehende  Gesuche  bedeuten  eine  Benachteiligung  früher
gesfangener  Kameraden  der  Kriegsgefangenen  und  können  schon  aus  diesem  Grunde
nicht  berücksichtigt  werden.

Die  Zivilbehörden  werden  um  entsprechende  VBekanntgabe  ersucht.

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V.  s.  d.  st.  G.
v.  Voß.

(2)  Bekanntmachung  vom  25.  Juni  1918,  betreffend  Meldung  der  Aushilfslieserungen
  von  Kohle,  Koks  und  Briketts.  durch  die  Lieferer.

Nachstehende  in  Nr.  145  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung  vom  21.  d.  Mts.,  betreffend
  Meldung  der  Aushilfslieferungen  von  Kohle,  Koks  und  Briketts  durch  die
Lieferer  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  25.  Juni  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium#des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.