862 Nr. 112. 1918.
II f. Nr. 96 759. Nr. 1028. Altona, den 19. Juni 1918.
Gesuche um Gerücksichtigung bei dem neuen Austausch-"
abkommen.
(Krm. v. 5. 6. 18. Nr. 4806/5. 18. U. 1.)
Das Kriegsministerium, Unterkunftsdepartement, ersucht, in Zukunft Gesuche um.
Berücksichtigung bei dem neuen Austauschabkommen auf Grund der Berner Vereinbarungen
vom 26. April 1918 nicht mehr vorzulegen, da ein namentliches Anfordern
der Gefangenen bei der französischen Regierung nicht erfolgt. Den Gesuchstellern kann
mitgeteilt werden, daß der Abtransport grundsätzlich in der Reihenfolge des Tages der
Gefangennahme erfolgt. Wie lange der Austausch dauern und in welchem Tempo er
sich vollziehen wird, ist noch nicht vorauszusehen. Ein Zeitpunkt für die Rückkehr einzelner
Kriegsgefangener kann daher auch nicht annähernd angegeben werden. Eine
Bevorzugung einzelner durch früheren Austausch bezw. Internierung ist unter keinen
Umständen zu erreichen. Dahin gehende Gesuche bedeuten eine Benachteiligung früher
gesfangener Kameraden der Kriegsgefangenen und können schon aus diesem Grunde
nicht berücksichtigt werden.
Die Zivilbehörden werden um entsprechende VBekanntgabe ersucht.
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V. s. d. st. G.
v. Voß.
(2) Bekanntmachung vom 25. Juni 1918, betreffend Meldung der Aushilfslieserungen
von Kohle, Koks und Briketts. durch die Lieferer.
Nachstehende in Nr. 145 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 21. d. Mts., betreffend
Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die
Lieferer wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 25. Juni 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium#des Innern.
L. v. Meerheimb.