Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Achter Band. (8)

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Occident,  sondern  im  Orient  schlich  sich  dieser  Zusatz  zum  erstenmal
  ein.  Die  Auktoritaͤt  der  apostolischen  Canones  war  bei
den  Orientalen  früher  und  größer,  als  bei  den  Abendlaͤnderu.
Noch  Dionys  hat  nur  funfzig  derselben  angenommen,  also
gerade  denjenigen  auch  nicht  angenommen,  auf  welchen  sich
nach  der  Bemerkung  griechischer  Scholiasten  unser  Laodicenisches
  Verzeichniß  bezog.  Wo  die  Auktorität  dieser  apostolischen
  Canones  so  groß  war,  mußt'es  wirklich  sehr  leicht  seyn,
der  Laodicenischen  Synode  einen  solchen  Begriff  des  Worts
vukanonisch“  zu  unterschieben,  als  ob  unter  kanonischen  Büchern,
die  im  Aposiolischen  Canon  bestimmren,  zu  verstehen  seyen.  Aus
der  morgenländischen  Kirche  kam  dieser  neue  Laodicenische
Canon  wahrscheinlich  zuerst  in  die  spanische.  Die  spanische
Kirche  hat  überhaupt  manches  früher  von  den  Morgenländern
angenommen,  als  die  übrigen  occidentalischen  Kirchen:  Coustant
  ?)  hat  hievon  ein  Beispiel  an  dem  constantinopolitanischen
  Symbolon  gegeben,  das  schon  in  dem  ersien  Canon  der
dritten  Toleder  Synode  für  alle  spanische  Kirchen  verbindlich
gemacht  wurde,  bei  den  übrigen  Abendländern  aber  erst  später
allgemeines  Ansehen  bekam.  «

Da  in  der  Isidorischen  Uebersetzung  die  canones  apostolorum
  nicht  angenommen  sind,  nicht  einmal  iene  fuͤnfzig,  die
Dionys  in  seine  Sammlung  aufgenommen  hatte;  so  haben  die
Spanier  nicht  erst  selbst  den  Laodicenischen  Canon  aus  dem
Apostolischen  supplirt,  sondern  sie  hatten  eine  griechische  Handschrift,
  wo  dieses  schon  geschehen  war.  Schwerlich  aber  ist
dieser  Zusatz  älter,  als  aus  der  letztern  Hälfte  des  siebenten
Jahrhunderts,  denn  alle  Zeugen  aus  dem  sechsten  Jahrhundert
  sind  noch  gegen  denselben:  Martin  von  Braga  lebte  noch
um  das  Jahr  572:  und  daß  gerade  das  Buch  hiweggelassen,
*)  Pracial.  ad  T.  I.  Epp.  Rom.  Pontilcum.  n.  159.