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oder von welcher andern Kirchenversammlung ist uns ein
so vollkommen gleicher Schluß bekannt? Martin hatte
Isidors Uebersetzung vor sich; daß diese damals in Spanien
allgemein gangbar gewesen, laͤßt sich gar nicht
zweifeln: aber, da sie schon so fruͤhe durch Abschreiber,
selbst in Spanien, verderbt und veraͤndert worden, muß
uns heut zu Tage bei denen ohnedieß nicht hinreichenden
Subsidien in Bestimmung der ächten Isidorschen Leseart desto
schuͤchterner machen. Entweder fand Martin in seinem Isidorschen
Text das Verzeichniß der kanonischen Buͤcher, oder
fand er es nicht. Im letztern Fall hätten wir einen sehr
wichtigen Zeugen für die ächte Isidorsche Lesart, oder genauer,
einen sehr wichtigen Zeugen, daß auch im Isidorschen Tert
das Verzeichniß der kanonischen Bücher Zusatz späterer Zeiten
sey: oder fand er es in seinem Isidor, strich es aber hinweg,
weil er es nach seiner griechischen Handschrift, die es nicht
enthielt, für unächt ansehen mußte. Entweder beweißt also
Martins Auktorität allein für dem griechischen Text, oder
für den griechischen und isidorischen Tert zugleich. Welches
von beiden man sich wählt, so ist Martins Auktorität,
vereinigt mit der Auktorität des Dionysius und
Johanns von Antiochien einc ganz unläugbar entscheidende
Auktorität. Noch ein Fall wäre möglich, daß Martin ohne
genugsame Auktorität griechischer Codices das Verzeichniß
der kanonischen Bücher hinweggelassen hätte. So gab es
aber also doch schon damals auch in Spanien solche griechische
Handschriften, die das Verzeichniß nicht hatten, und da
Martin in der Absicht schrieb, die alten griechischen Kirchengesetze
allgemein verständlicher zu machen, so mußte
er, falls er das Verzeichniß entweder in seinem Isidor, oder
in seinem griechischen Tert fand, immer zum Voraus geneigt