Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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einzig und allein auf dem Koͤnigl. Postamt abgegeben werden sollen, woselbst die Amts- 
Boten solche zu empfangen haben. 
Wer sich nun beigehen lassen solite, gegen diese Verfuͤgung dennech fuͤr einen Boten 
eine Briefsammlerei in seinem Hause zu veranstalten, hat sich zu gewaͤrtigen, daß er eben 
se, wie diesenige Personen, welche aussee dem Weg der Post, Briefe versenden, um den 
100 fachen Werth des der Post entzogenen Porto's werde gestraft werden. Styuttgart, den 
7. April 1809. Koͤnigl. Reichs-General-Ober- Post-Diktction. 
Erkenntnisse des Koͤn. Oder-Just. Eollegii llten Senats. 
1) In der an das Königl. Ober: Justiz-Collegium zweiten Senats zur gerichtlichen 
Verhandlung verwiesenen Rechts-Sache, den Bezug der für die vormalige Mömpelgardische 
Lehen Beutal und Bretigny, durch den Reichs-Deputations-Schluß vom 25. Febr. 1303. 
der Seubertischen Familie angewiesenen Rente betr. wird, auf die an die Prätendenten er- 
lassene peremtorische Edictal= und Special-Ladungen, und auf geschehenes Anrufen der 
Anwälde der erschtenenen Prätendenten, zu Recht erkannt, daß alle diesenige, welche sich 
bis jezt um den Bezug dieser Rente nichts rechtsgehbrig gemeldet haben, von jedem An- 
(pruch an dieselbe ausgeschlossen, die gehörig erschienene aber zu welterer rechtlicher Ver- 
handlung zugelassen seyn sollen. Stuttg. den 22. April 1800. 
2) In den beiden Arions-Sachen von Schorndorf ##) zwischen dem Regierungs= Secre- 
tair Clemm allhier Anten und dem Güterpfleger des Löwenwirehs Noß zu Grosheppach als 
Stellvertreter aller dem Anten in der Nobischen Prioriräts= Urtel vorgezogenen Gläubiger, 
als angebl. Aten, b) zwischen dem Oekonomierath Sik allhier Anten und dem Güterpfle- 
ger des Löwenwirths Noßt in Grosheppach angebl. Aten die Locatcion zweler gerlchtlich ver- 
sicherten Capitalferderungen in dem Noßischen Concurs betr. wurde das Concursverfahren 
über das Vermögen des Rohischen Eheweibs in Beziehung auf die Forderungen dieser bei- 
den Anten per Keler, als nichtig kassrt, und ein neues Verfahren vor dem Richter erster 
Instanz angeordnet. Den 14. April. 
Stuttgart, den 13. April 1809. wurden geschieden: 
4) Philippina Friedrika, geb. Memminger von Wildberg, Nagolder Oberamts, von 
Johannes Kübler Lammwirch allda, er cep. quali delert. unter Verurtheilung des Bekl. in 
die Kosten. 
2) Catharina Barbara, geb. Zeiher von Tübingen, von Andreas Simon Zachau, gewe- 
senen Strnmpfweber allda, ex cap. desert. und der leztere in die Kosten verurtheilt. 
Da das Handlungshaus Zeiler unk Saliet in Ehingen ein so Pffd. betragendes 
Paker Schweizer-Mousselins außer dem Weg der Post durch den Fuhrmann Walter 
von dort nach Eßlingen spedlret hat, und damit nach gepflogener Untersuchung wirklich eine 
ost-Defraudation vorgegangen ist: so wurde dieses Paket Mousselins confisciret, den ge- 
dachten Spediteurs aber der Ersaz des roo fachen Werths des der Post entzogenen Portos 
jue Strafe angesezet, auch das Königliche Postamt Ehingen noch besonders in eine Strafe 
von Zehn Reichsthaler verfällt. Stuttg. den 19. Apr. 1309. Kön. Reichs-HOb. Post-Dir.
	        
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