Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

„und ihre Darstellung durch Zeichnen, Groͤßen und Maaßlehre, Musik, die 
einhis. und allgemein anwzudbarsten Lehren der neuen Landwirth= 
„schaft.“ " 
5)) Da in Heilbronn bereits do# Kinder in 4 Schulen nach der neuern Methode unter= 
eichtet werden, so ergiebt sich dadurch für die wißbeglerigen Schullehrer die erwünsch- 
te Gelegenheit, jene Unterrichts= Gegenstände theilg in der Anwendung genau kennen 
zu lernen, theils selbst praktische Versuche zu machen. 
6) Des katholischen Schul-Lehrern und Provisoren bieten die in Heilbronn angestellten 
katholischen Geistliche ihre Dienste an, und werden ihnen in der Privat: Schule der 
dortigen Klosterfrauen dieselbe Anschauung der Methode zu verschaffen sich bemühen. 
Diese näheren Bestimmungen werden hiemit zur allgemeinen Kenneniß gebracht, und 
sämtliche Geistliche angewiesen, ihren Schul-Lehrern und Provisoren solche bekannt zu ma- 
chen. Stuttgart, den 3. Jan. 1309. 
  
Se. Königl. Maf. haben vermäöge allerhöchsten Decrets vom 2z. Dee. v. J. den 
Lieutenant v. Flemming bei dem Regiment v. Franquemone, und den Lieurenane v. Kön- 
neriz bei dem Regiment Kronprinz zu Königl. Kammerjunkern; und 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 24. Dec. den bisherigen Kammerjunker, Grasen Fei- 
derich v. Zeppelin zum Königl. Kammerherrn; ferner 
vermög allerhöchsten Decrets vom 238. Dec. den Masor von Pöllniz zum Kenigl. 
Kammerheren allergnädigst zu ernennen geruht. 
  
Der seie mehreren Jahren bestandene Holländer= und Enzscheiter-Holz-Wieferungs= 
Accord geht bis auf Martini d. J. zu Ende, und es wird daher eine neue Accords= Ver- 
handlung nothwendig, wobei einem Holländer Holz-Emtreprenneur ungefehr 2000 Holländer= 
Tannen in dem Wildberger und Neuenbürger Oberforst zugesichert werden. In Absicht auf 
den Enz-Scheiter Floß sind aus jenen beiden Oberforsten sáhelich wenigstens 15,000 Klaf- 
ter Scheiter-Holz auf die an dem Enzsluß liegende Facterie-Pläze zu liefern. Inn, und aus- 
ländische Liebhaber, welche zu einer oder der andern Entreprise oder zu beiden vereinigt Lust 
haben, wollen sich den 18. Febr. Morgens 9 Uhr auf dem Koönigl. Forst-Departemem# all- 
hier einfinden, und sich in Absicht auf ihr Vermögen gehörig legitimiren, wo ihnen als- 
dann die weiteren Bedingungen bekannt gemacht werden sollen. 
Königl. Forst-Departement. 
Heillbronn. Die Stadt Heilbronn gedenkt den ihr zuständigen sogenannten Neubof bei Oedheim, 
Oberamts Nekarsulm gelcen Freitag den 24. Febr. 1800. Vormittags ro Uhr auf gedachtem Hof selbst, 
unter Vorbehalt allerhöchster Ratification zu verkaufen Die Baulichkeiten, und deren Bequemlichkeiten, be- 
sonders die schönen Keller, werden von den Liebhabern selbst besichtiget werden, daher nun hier die nähere 
Beschreibung der Güter folgt. Aeker: ungefahr 25 Mig im Winter-Flur; 33 Mirg. 3Vrtl. im Sommer- 
Flur; Mrg. 3 Vril. im Brach-Flur; § Mrg. Gra 
Kaufs= B « ufsch » 
Mattinicsoyundsstaiedochunvekzmßxtchbezahltwekdmmussm.DerMukeristberechkiget,aussicht- 
meß 1810. aufzuziehen. Saͤmtliche Guͤter sind zehendbar, und auf solche haben einige benachbarte Schaͤfer den 
t 5 5-Baum= und Küchengarken. Die vorzüglichen. 
Gdingungen sind, daß der Kaufschilling zu ktel nach erfolgter Ratisicakion, die übrige ztel fauf 
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