Nro. 1. 1809. 1
Königlich-Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Montag, 2. Jan.
Ministerium der geistlichen Angelegenheiten. Erläuterung zu dem Aufrufe (in dem Staatsun?
Regierungs B.itt vom verigen Ja?: Nro. 55) an die Schul= kehrer und Schul-Candidaten
im Königreich, zum Besuche der in Hei.dronn errichteten pädugogischen Bildungs-Anstalten.
Da nach dem, an die Schullehrer und Schul-Candidaten im Königreiche in Nr. S5.
des Köntgl. Seaars= und Regierungs: Blates vom vorigen Jahr erlassenen Aufrufe
zum Besuche der in Heilbronn von dem Schul- Inspertor Zeller errichteten pädagogischen
Bildungs-Anstalten, «
coleichtmäglichscynkönnte,daßMehrere,ohnevorhekigeAnsraeundzuverschiebeneu
Zeiten, sich daselbst einfaͤnden; so werden jenem Aufrufe theils zu Bermeidung von Irrungen,
theils zue Aufmunterung fuͤr diejenigen, welche aus Unkunde der dort vorgetragenen
Lehr-Gegenstaͤnde diefen Aufruf zu benuzen unterlassen wuͤrden, folgende nähere Bestimmun
gen beigefuͤgt:
1) Wird ein Termin von fünf Wochen hiemit festgeseze, inrerhalb dessen alle, die den
Unterricht des Schul-Inspectors Zeller in Heilbronn benuzen wollen, sich bei ihm
in frankicten Briefen zu melden haben;
2) mit dem 2c. Febr. d. J. wird das Verzeichniß derselben gese lossen, und in dem
Scaats; und Regierungs-Blate der Anfaung des Lehr-Cursus angez'igt werden, damit
All:, welche sich gemeldet heben, wenn nicht eiwa eine zu große Anzahl Beschränkungen
erforderte, zur bestimmten Zeit sich in Heilbronn einfinden;
3) der Schul-Inspector Zeller wird Allen an die Hand geben, daß ste unter billigen
Bedingungen in rechtlichen Bürgerhäußern Wohnung, Kost, Licht und Bett erhalten,
auch sonst während ihres Anfenthaltes in Heilbronn jede mögliche Erleichrerung
finden. 4
4) Die Lehr-Gegenstinde, welche der Schul-Inspector Zeller in diesem Lehr-Curse
behandeln wird, sird nach seiner Angabe "
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und ihre Bezeichnung durch Ziffern — die Formen-Verhältnisse