Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Tuͤbingen. Bei dem Koͤn. Ober-Tribunal ist der Rechts-Candtdat Carl Friedrich 
Beiel aus Plaubeuren unter die Zahl der Koͤnizl. Advocaten aufgenommen, verpflichtet 
und immatriculirt worden. Den 20. Sept. 1809. 
Balingen. Se. Königl. Maj. haben abermals Ihre landesvaͤterliche Theilnah- 
me an dem harten Schtksal der hiesigen Stadt an den Tag zu legen geruhet, indem Sie 
den durch den großen Brand verungluͤkten Bürgern Zollfreiheit auf alle aus dem Auslan= 
de zur Wieder-Aufbauung der Gebaude herbeigeführten Bau-Materiallen, so wie Freiheie 
von der Acctse von allem zu gleichem Zwek aus herrschaftlichen Waldungen erkausten Bau- 
holz, ferner dreisährtge Acels-Freiheir, mit Einschluß der Freiheit vom Pferdverkaufs-Con- 
cesssons Geld, auf alle Wochen und Jahrmärkte in der Sradt für Inn= und Ausländer, 
und Zurük= Erstattung des Ein und Ausgangs-Zolls während zwei Jahren auf von der 
verungläkeen Innwohnerschaft ins Ausland oder aus demselben an sie gehende rohe Producee 
und Fabricate allergnddigst zugestanden haben. Gestern aber wurde die hiesige Burgerschast 
noch im hächsten Grede dadurch begläft, daß Se. Köntgl. Majestät, ihr erhabonster 
Wohnhäter, Sich in allerhschsteigener Person hieher begaben, und die Brandstätte in Au- 
genschein nahmen, um den von dem Königl. Landbaumeister Glaser eneworfenen neuen 
Stadt-Bau: Plan zu prüfen, und an Ort und Srelle diejenige Vorschrifren zu geben, wel 
che nach der Localicckht auf der einen Seite Sicherstellung der Srade vor ähnlichem Unglüt 
und auf der andern möglichste Ersparung der Kosten und Bequemlichkelt der Bauenden 
gewähren. Zugleich bedachten Allerhöchstdiefelbe neuerdings die leidende Menschheit mit ein 
ner Königl. Gabe von Eintausend Gulden, welche Sie der hieher eigends allergnddigst ab- 
georbneren Simeniston mit der Weisung, sie unter die hiesigen Hilfsbedürfiigsten zu verthei- 
len, überschikeßt. 
5 Heute kehrten Se. Königt. Mas umer dem Zujauchzen des aus Dankgefühl her- 
beigeströmren Volkes wieder nach Szurtgart zurük, wohin Sie die Seegenswünsche der durch 
Ihre Huld und Milde aufs neue wieder ausgerichteten Unglürlichen begkeiren. Den 22. Sepe. 
1809. Oberamt und Magistrat. 
Stuttgart. Da man von Seiten des Koͤnigl. Ober-Justiz- Collegit I1 Senats zu 
Berichtigung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhter verstorbenen Regierungerä- 
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 31. Octobr. d. J. anberaumt hat, um eine ordent- 
liche biqguidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diesentge, welche an die Ver- 
lassenschafts-Masse der gedachten Regierungsräthin Grimm aus irgend einem Rechesgrun- 
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termia durch 
einen gehörig bevollmächtigten Sachwalter aus der Zahl der Königl. Ober-Justiz Prokura: 
toren vor dem Königl Ober-Justiz-Collegtum 11 Senats um so gewisser zu erscheinen, als 
alle diejenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vom 31. 
Oet. d. J. zu eroͤffnende Praͤclusiv- Erkenntniß mit ihren Anspruͤchen an die Grimmische 
Verlassenschafts-Maße werden ausgeschlossen werden; wobel uͤbrigens angefuͤgt wird, daß 
diejenige Glaubiger, deren Forderungen mit keinem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un 
mlänglichkeit der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. Den 26. Aug. 2809. 
Königl. Ober-Justhz-Collegium 11. Senats,
	        
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