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buch, zum Ober= und Landumgelder im Cameral= Distrikt Bebenhausen, und den Wein-
Cemmercianten Ruthart von Stuttgart, zum Ober= und Landumgelder in den beiden Ca,
meral: Disteikten Weil im Schönbuch und Rellingen, zu ernennen,
zu Folgk allerhöchsten Dekrets von ebend. den bisherigen Oberamts-Verweser Braun
zu Calw zum Oberamtmann daselbst zu ernennen,
den Oberammann Dapp zu Münsingen auf die erledigte Oberamtei Weinsberg zu
versezen
den quieseirenden Oberamtmann Abel die Oberamtei Münsingen; und
dem bisherigen Amtmann Zorer zu Ebingen die daselbst neu errichtete Oberamtei;
vermög allerhöchsten Decrets vom nemlichen Tage die erledigte Stadepfarrei Dornhan
dem Diaconus M. Zeller in Liebenzell zu übertragen;
dem katholischen Pfarrer Jäger in Dorndorf, Oberamts Biberach, die nachgesuchte
Entlassung von dieser Pfarrei zu ertheilen, und dieselbe dem penssontrten Erconventualen von
Roth, Norbert Merck zu übertragen.
In Gemacksheit eines allerhöchsten Decrets vom 25. Nov. ist statt des auf sein Anfu-
chen pensionirten Hofraths, Amrspflegers Canaris in Ellwangen, der Substitut Lechler
zum Amtsofleger daselbst ernannt werden.
Stuttgart. Der vormahlige Fürstlich= Hohenlohische Regierungs-Advocat, Georg
Kuhn zu Haltenbergstecten, welcher bereits unterm 2. April 1807. in die Zahl der Königl.
Aodvocaten aufgenommen worden war, ist in dieser Eigenschaft wegen bisher eingetretener
Hindernisse am oten laufenden Monats beeldigr, und hierauf bei dem Königl. Ober-Justiz=
Collegio IIten Senats immatriculirt worden. Stuteg. den z5. Nov. 1800.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 6. d. Mon. dem Seri-
benten Braz und dem Weingärener Marthdus Ellwanger zu Grosheppach, wegen der
mit eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des ledigen Weingärtners Joseph Sigle vom
Ertrinken jedem eine silberne Civil Verdienst= Medaille allergnädigst zu bewilligen geruher,
welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Decretum, Seuttgart, in Kön. Ober-Reg.
Ob. Pol. Depart. den . Nov. 1809.
Stuttgart. Die Kön. Reichs-General-Ober-Post-Direction hat sich veranlaße ge-
sehen, folgende Verfügung zu treffen.
Die Diligence welche bisher am Momag früh von hier nach Freudenstadt abgieng,
und am Mittwoch wieder hieher retournirte, wird bis den 6. Dec. erstmals am Mittwoch
dahier abgeschikt werden, und sodann am Freitag Abend hier zurük eintreffen.
Die inzwischen am Mirtwoch von hier nach Herrenberg abgegangene Ordinaire Post
cessirt daher, und wird auf den Sonntag verlegt und kommt am Montag zurük ohne
in Herrenberg mit einer andern Post zu influiren.