Nro. 9. 18f00. o9
Koͤniglich- Wuͤrttembergischts
Staats-und Regierungs-Blakt.
Samstag, 35. Febr.
Königl. Verordnung, die Aufmunternng der in Tübingen studierenden Wundrzte betr.
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruhr, zu weiterer Aufmuncerung der in
Tübingen studierenden Wundärzte, durch das an das Königl. Staars-Ministerium erlassene
allerhöchste Reseript vom al. Febr. 1809. einen eigenen Preis auszusezen, welcher jährlich
dem sleissigsten und geschiktesten zu Theil werden soll. Solcher bestehr in Einer goldenen
Medaille, welche die Königl. Hof= und Domainen-Kammer in: Werth von 15. Dukaten
jährlich ausprägen lassen wird. Auf der einen Seite trägt sie das Bildniß des Königs
ajestät, mit der Umschrift: Fridericus, Kexr Württembergiz: und auf der
andern die Aufschrift: Lohn des Fleisses 1800. Die Austheilung geschieht unter
Beiwirkung des jewelligen Canzlers der Universttät, und der an dem Clinicum angestellten
Drofessoren nach dem Vorschlag des Professors der Chirurgie.
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der direkten Steuern,
kan sämtliche Cameral-Verwalter, die Steuer Lieferungen betr. d. d. 20. Febr. 1809.
Da der Schluß des Rechnungs" Jahrs nahe ist, und noch mehrere Oberämter mit
ihren verfallenen Steuer-Raten im Rükstand sind; so werden sämtliche Königl. Cameral=
Verwalter nachdrüklich erinnert, an die mit dem Steuer-Einzug beauftragten Unrer-Be-
hörden die gemessensten Weisungen ergehen zu lassen, daß nicht nur das bereits Verfallene
innerhalb 14 Tagen au die General= Sceuer-: Kasse unfehlbar eingeltefert, sondern auch mit
den künftigen Raten au#die Verfall: Termine dergestalt genau eingehalten werde, daß auf
den Termin Georgü dieses Jahrs vollständige Adbrechnung mit der Haupt: Kasse könne ge-
troffen werden. Man erwartet um so mehr eine sträkliche Vollziehung dieses allerhöchsten
Befehls, als sonst gegen diesenigen Beamten, weichen hierunter eine Versäumniß zur Last
fällt, die gesezlichen Strafen werden in Anwendung gebracht werden. Decret. Srurtgart,
in Königl. Ober-Finanz-Kammer, Departem. der kirekten Steuern, den 2c0. Febr. 1800.
Königl. Ober-Regierung. — Den Amtsschreiber Mauchart in Mumelsheim betreffend.
Se. Königl. Majs, haben dem Amtsschreiber Mauchart in Mundelsheim in sei-
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