Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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von dem betreffenden Koͤnigl. Oberforstamte vorzunehmenden Hundsmusterung zu stellen sind; 
so wird dieses den saͤmtlichen betreffenden Behoͤrden zur schuldigen Nachachtung aumit be- 
kannt gemacht. Stuttgart, in Koͤnigl. Ob. Reg. Ob. Pol. Depart. den 1. Merz 1809. 
Kön. Ober-Consistorium monirt die Einsendung rükständiger Berichte über die Vollendung 
der Familien - W · 
Da mehrere Dekane die ihnen abgeforderten Berichte uͤber die Vollendung der Fami- 
lien-Register in ihren Dioͤcesen, welche noch vor Ende des vorigen Jahrs haͤtten eingesen- 
det werden sollen, noch nicht erstattet haben, so werden diejenigen, welche damit zuruͤkge- 
blieben sind, erinnert, ihre Berichte nunmehro binnen 14 Tagen an das Königl. Ober-Con- 
sistorium unfehlbar einzusenden. Decretum Stutg. im Kön. Ober-Consistorium, den 3. 
Merz 1800. 
Decret des Kön. Ober-Consistoriums. Mangelhafte oder rükständige Schulberichte betr. 
Da mehrere Dekane in dem unter dem 17. Jan. d. J. ihnen abgeforderten Bericht 
über den Schul-Zustand ihrer Diöcese die Schulfonds und Schulstiftungen jedes einzelnen 
Orces, so wie den jährlichen Beitrag jedes Kindes zum Schulgeld anzugeben unterlassen 
haben: so wird ihnen hiemit aufgegeben, in 3. Tagen diese dücke ihres Berichts zu ergän= 
zen, so wie die Dekane, die mit dem ganzen Schulbericht noch im Rükstande sind, erin- 
nert werden, denselben um so mehr schleunigst einzusenden, als der Termin dazu bereits ver- 
M L SE# autol. Ober-Consistorium, den 3. Merz 1300. 
Erkennin des Kön. Ober- Just. Collegii IIten Senats. 
Die Appellations-Sache von Alpirspach zwischen Johann Kopp, Hofbauren auf dem 
Büchenberg, Kl. Appellanten an einem, und den Pflegern des Johann und Johann Adam 
Weigold daselbst, Bekl Apvellaren am andern Theil, eine Zinsforderung betr. wurde, we- 
— offenbaren Defects in Beobachtung der Fatalien der Appellation, und bei der gaͤnzlichen 
manglung einer Beschwerde von Amtswegen per Reseript. verworfen. Stuttg. den 3. Merz 
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein Decret vom 24. Febr. den Oberarzt Koch vom 
binien-Infanterle-Regiment v. Camrer zum Staabsarzt in dem Haupt: Militaͤr Spital So- 
litude zu ernennen allergnaͤdigst geruht. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 25. Febr. haben Sr. Koͤnigl. Maj. den Came- 
ral- Verwalter Bleibel in Freudenstatt nach Roteweil, und den Cameral-Verwalter Hof- 
rath v. Riedmüller in Scokach nach Freudenstatt zu versezen geruht. 
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 28. Febr. 
den Oberamtmann Hartmann in Gmünd nach Stockach, und den Oberamemann 
Burckhard in Stockach nach Gmünd, ferner den Oberamimann Geß in Böblingen nach 
Ehingen zu versezen; —- 
den gewesenen Oberamtmann Huͤttenschmid von Ellwangen zum Oberamtmann in 
Boͤblingen, 
den seitherigen Oberamtmann Stadlinger zu Rottweil zum Stifts-Verwalter und
	        
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