Einnahm-Geld
von neuen Bürgern und Bürgerinnen.
Von einem Börger ist — I fl. —
— einer Bürgerin — zo kr.
sodann
fuͤr jedes mitgenommene Kind — 15 kr. . ..
(bei der Annahme zu entrichten.
Ertract Nach anliegendem Auszug Gerichts-Protokolls ist gefallen.
Fro.
Summa
Simnakh-m= Geld
von Schuz-Juden.
Jeder Schuz-Jude hat jährlich
: 2 fl. –4 "
zu entrichten.
Perzeichn. Kraft beiliegenden gerichtl. Verzeichnisses halten sich in hie-Nro.
sigem Ort folgende Schuz-Juden auf, und ist daher einzubringen.
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