Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

236 
Cadet Kling zum Second-bieutenant in diesem Regiment befördert; ferner 
vermöge allerhöchsten Decrets v. 11. Jul. ist der bisherige Leib-Page v. Hornstein der 
ältere, zum Second-Lieutenant bei dem Garde-Regim. zu Fus allergnädigst ernannt worden. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, 
vermög allerhöchsten Decrets vom 1o. Jul. den bisherigen Registrator des Kön. Kriegs- 
Collegii Föhr zum Secretair bei demselben zu befördern, und 
den bei dem Kön. Foest-Departement angestellten Canzlei-Practicant Schikard von 
Tübingen zum Registrator des Königl. Kriegs-Collegit zu ernennen; 
vermög allerhöchsten Reseripts vom F. Jul. die erledigte katholische Patronat-Pfarr- 
Caplanei in Aepfingen, Oberamts Biberach, dem Erconventual Gärtner von March- 
thal ex jure devoloro, und 
vermäg allerhöchsten Rescripts vom ro. Jul. die erledigte evangelische Pfarrei Bissin- 
gen, Discese Marggröningen, dem Vicar M. Nanz in Stuttgart zu übertragen. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 9. Jul. 
dem Staabs-Rittmeister v. Werder vom Jäger:Regiment Herzog Louis, 
dem Major v. Brendel vom Infanterie-Regiment v. Scharfenstein, 
dem Premier-Lieutenant v. Beust vom Infanterie-Regiment v. Franquemont, 
dem Hauptmann v. Bautz vom Füsilier-Bataillon v. Berndes, und — 
dem Oberarzt Launer wom leichten Bataillon v. Stokmaier die allerunterthänigst ge- 
betene Entlassung aus Kön. Militair-Diensten zu ertheilen allergnädigst geruht. 
  
Maulbronn. Der 3jährige Knabe des Bürgers Christoph Renner in Roßwag hat- 
te das Unglük aus einem an dem Ufer angebundenen Fischernachen heraus und in die Enz 
zu stürzen. Dieser Knabe kam an eine sehr tiefe Stelle und würde zuverläßig ertrunken seyn, 
wäre er nicht durch die Weiber des Johann Jacob Böhringer und Johannes Rapp, wo- 
von die erstere sich mit eigener Lebensgefahr in den Fluß stürzte, herausgezogen worden. 
Nach einem allerhöchsten Befehle sollen nun diese beide Weiber wegen ihres entschlossenen 
und braven Benehmens öffentlich belobt werden. Den 10. Jun. 1810. K. Oberamt. 
Stuttgart. Se. Köntgl. Hoheit der Grosherzog von Baaden haben, 
nachdem einige mit der Naude behaftete Schaafheerden in den obern Baadenschen Landes- 
Gegenden nach der in der Drukschrift des hiesigen Landehierarzts Walz über die Natur 
und Behandlung der Schaafraude, öffentlich bekannt gemachten Anwetsung behandelt und 
vollkommen hergestellt wurden, demselben ein Geschenke in Rhein-Dukaten unter schmeichel- 
haften Ausdrüken zustellen zu lassen geruht. Den 7. Jul. 1810. 
  
Stuttgart. In Gemäsheit allergnädigsten Decrets vom Koͤnigl. Strassenbau= Departement, 
wird über den Bezug des Chaussee= Gelds, auf nachvermelten, mu herrschaftlichen Gebäuden versehe- 
nen Stationen: 1) Zu Seuttgart, an der Weinsteig, 2) auf der Prag, bei Cantstatt, 3) zu Berg, 
und 4) zu Wangen, in dem mit Nro. 367. bezeichneten — unfern der Hofwagnerei stehenden Wohn- 
hauß des Strassen-Cassiers, Ober Steuer-Commissarius Kehl, bis Samstag den 21. dieses Mo- 
nats, von morgens 0 Uhr an, eine neue Verleihung, und zwar auf das Quartal von Jarobi bis 
Martini#dieses Jahrs, vorgenommen werden; welches hiedurch oͤffentlich bekaunt gemacht wird, mit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.