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vorgenommene Verleihung des hiesig herrschaftl. Oeconomie-Guts, allergnädigst nicht genehmigt wur-
de, so wird eine nochmalige Verle hung mit diesem Gut, welches besteht: in genugsamen Gebäuden,
an Wohnung, Scheuren, Stallungen, Heu= und Getraide-Böden, einer Bierbraueret und Brannten-
weinstärte, samt 2 Bier-u. 1 Branntwein-Kellerlen, einer Schäferci, welche über Winter soo Stäk
eigene, über Sommer aber, mit Einschluß der Waddschaafe, do## Seük alte Schaafe, und 200 Stük
Lämmer erträst, wozu eine Schzaf kallung zu Leudsteiten vorhanden ist, und der Uebertrieb auf eni-
gen Orts-Markungen geyrt. Feldgürern: 276 Mrg. v Vrtl. Aeker in 3 Kluren, 132 Mrg. 2 Vrt.
Wiesen; 28 Mrg. 1 Vrrl. Gras= und Baumgarten, und 3 Mrg. 37. Vrtl. Schor-und Krautländer,
Würiteinb. Meß, auf 9 Jühre lang von Lichtmeß I#11 bis 1820., je nachdem sich Liebhaber ze en,
em veder Theilweise, oder aber in einem Gesamt-Paht, vorgenommen werden. Da nun zu d eser
Verleihung Freitag der ar. Dec. d. J. festgesezt worden; so wird solches zu dem Ende hiemit bekannt
gemacht, damit sich die Pacht-Liebhaber, wel.he inzwischen die Gegenstände in Augenschein vehmen,
und wegen der Pacht-Bedingungen , bei elner der nachgesezten Amts-Srellen das Nähere erkund gen
konnen, an gedachtem Täge Vormittags 0 Uhr in der Cameral-Amtswohnung auf dem Kduntgl.
Schloß Kapfenburg einsinden mdgen. Es wird aber Niemand zum Pacht zugelassen, der sich nicht
mir einem oberamtlich auögestell#en Zeugniß legitimiren kann, daß er die hiezu erforderliche Tuͤchtig-
keir, und zur Leistung einer Eaucion hinlängliches Vermbgen besize. Den 4. Dec. 1810.
Kon. Lanèvogtei-Steueramt am Kocher, in Ellwangen, u. Kam. Verwaltung zu Kapfenb.
Baknang. Da am 2. Jan. k. J. die Militair-Conscription in dem hiesigen Oberamt ihren
Anfang nehmen wiro, so werden alle diejenigen Militairpflichtigen des hlesigen Oberamts, welche
sich gegenwärtig ausser alb des Oberamtsbezirks aufhalten, hierdurch aufgefordert, zu Vermeidung
der in den Gesezen ausgedrükten Strafen unverweilt und längstens bis auf den 1. Jan. sich in ih-
rem Heimwesen einzußinden, und sich der Conscription zu unterwerfen. Den s. Dec. 1810.
Kdu. Oberamt.
[Calw. Nachbeschriebene Militairpflichtige des hiesigen Oberamts, welche auf die an sie erlasse-
ue Bufsforderung, mit der Bemerkung, daß ihr Vermdgen bei fernerem Ungehorsam der Confiscatien
unterliege , nicht erschienen sind, werden hiemit vorgeladen, sich inner 4 Monzten iun ihrem Heimwe-
sen einzufinden, und den Conseriptions = Gesezen Folge zu leisten, von Calw: Joh. Ge. Krum-
bein, Sceder Johannes Beisser, Mezger, Joh. Jak. Weick, Maurer. Johannes Beisser, Schrei-
ner. Von Breitenberg: Joh. Jatk. Schonht##rort, Weber. Kdu, Oberamt.
Heilbronn. Die Musterung der Conseriptionspflichtigen für das Jahr rZr#1. in dem hiesigen
Oberamtsbezirk uimmt mit dem #1. Jan. 1811. auf dem NRathhaus dahier ihren Anfang, und ist die
Eintheilung getroffen, daß die Conscriptionspflichrigen von der Stadt Heilbronn am 1. 12. und 4.
Fan.; von den Orten Böckingen, Schwaigern, Massenbachhaufen, Neipperg und Klingenberg am
15. Jan.; von Frankenbach, Massenbach, Fürfeld, Bonfeld und Kirchhausen am 16. Jan.; von
Nekar-Gartach, Ober-Eussesheim, Unrer-Eiseoheim und Bieberach am I7. Jan.; von Soncheim,
Thalheim, Horkheim und Flein am 18 Jan., sodann von Gruppenbach, Abstarr und Heinrieth mit
Zugehdrungen am 10 Jan. gemustert welden. Es werden demnach alle von Hauß abwesende Con-
serip##enspflichtige des bresigen Oberamt, wes Standes sie immer sind, angewiesen und aufgefer-
derr, spätestens Tags zuvor, ehe jeder Ort bei der Musterung vorkoinmt, in ihrer Heimath sich ein-
zufinden, und mir den übrigen Conscribirten des Oberamts vor der Oistrikrs-Commisten zu erschei-
neu. Zugleich aber werden auch alle Obrigkeiten ersucht, auf oben bemerkre Zeit sämrliche aus dem
Oberauͤit Heitbronn geburtige junge Leute nach Hause zu verweisen, und auch nachher kelnem, der
sich nicht durch ein neues Certisicat legitimirt, den Aufenthalt zu gestatten. Den 8. Dec. 1870.
Kdn. Oberamrt.
Leonberg. Der abwesende milirärpflichtige Johann Georg Deker, Kiefer von Schkkingen
welcher sich nach Emanirung der neuen Conscriprions-Ordnung entfernt hat, und zum iniendlenst
designirt werden soll , wird unter Anberaumung des zweiten Termins von 4 Monaken zur Räkkehr
und Meldung bei dem DOberamt erinnerr, bei sonstigem Verlust seines gegenwärtigen und zukünftigen
Vermogens. Kön. Oberanr.