Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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e  daselbst  allergnädigst  übertragen  worden.

Satuttgart.  Der  Rechts-  Candidat  Gottlieb  Herrmann  Heigelin  von  Sturtgark  ist,
nach  erstandener  Prüfung,  als  Advecat  angenommen,  und  bei  dem  Kenigl.  Ober-Justiz--Collesio
  gten  Senats  am  heutigen  Tage  verpflichtet  und  immatrienlirt  worden.  Den  0.  Febr.

Unterm  r5.  Febr.  ist  das  neuerrichtete  Postaimt  Münsfügen  dem  Kronenwirch  Wörn,

 

Bebenhausen.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  allergnädigst  angewiesen,  ein  Quantum  von
325  Schfl.  Gersten  vom  lezten  und  vorlezten  Jahrgang,  sodann  den  vorräthigen  Branntenwein  von
1  Imi  4  Ms.  3  Ot.  beederlei  von  guter  Qalität  im  Aufstreich  zu  verkaufen,  und  werden  die  Liebhaber

  hiemit  auf  Mirtwoch  den  28.  Febr.  Vormittags  0  Uhr  hieher  eingeladen.  Den  16.  Febr.  1810.
Koͤn.  Cameral-Verwaltung.

Gaildorf.  Da  auf  allerhöchsten  Kdnigl.  Befehl  die  Straße  von  Hall  über  Gaildorf  und
Gschwend  nach  Welzheim  chaussirt  werden  muß,  so  wird  die  Herstellung  dieser  Chausfee  in  zerschiedenen
  Distrikten  des  hiesigen  Oberamts,  Dienstag  den  6.  Merz  d.  J.  Vormittags  0  Uhr  auf  dem  Karh-#
haus  dahier  unter  Vorbehalt  der  allergnäd“gsten  Ratificarion  im  Abstreich  verakkordirt  werden,  wozu
sachverste  wdige  Liebhaber  mit  dem  Anhang  eingeladen  werden,  daß  sie  legale  Zeugnisse  über  ihre  Ver-D.



mdgens-Umstände  und  Kenntnisse  des  Straßenbaus  beizubringen  und  vorzulegen  ghaben,  Den  14.  Febr.
æ310.  Koͤn.  Oberamt.  «

Nekarthailfingen,  Nuͤrtinger  Oberamts.  Die  Sommer-Schaafweide  zn  Nekarthailfingen;
welche  zu  400  Wie  sengen,  berecheigt  ist,  und  wobei  der  Beständer  von.  der  Gemeinde  eine  Scklstus
scheuer,  Hurden,  Stozen  und  Pforchkarren  in  bennzen  bekommr,  wird  für  den  heurigen  und  folgenden
  Sommer  auf  3  Jahre  jur  öfsemlichen  Verlrihung  gebracht  werden,  zu  welcher  erhandlung  die
allenfallsige  Liebhaber  und  berecheigte  Schaafgalter  bio  Dienstag  den  13.  Merz  d.  J.  auf  dem  Nathhauß
  zu  Nekarthailfingen,  Morgeno  0  Uhr  sich  einzufindon,  eingeladen  werden.  Den  15.  Febr.  1810.

Oberamt  Nuͤrtingen.

Stuttgart.  Da  sich  der  Studiosus  Christian  Bernhard  Hechstetter  von  hier  vor  einigen  Monaten

  aus  dem  Semmario  zu  Tübingen  eutfernt  hat,  so  wird  derselbe  hiemit  in  Gemäsheit  der  erangenen
  allerhöchsten  Verordnung  dffentlich  aufgefordert,  sich  ohne  Aufenthalt  in  sein  Heimwesen  8

Eegshene  und  über  die  Ursache  einer  Entsernong  zu  verantworten  widrigenfalle  i⅜5  bie  hieraus  ft
ne  heiligen  Folgen  sich  selbst  beizumessen  haben  wird.  Den  15.  Febr.  1S910.

sh  ntstehenden  nachtheiligen  Folgen  sich  selbf  „  zumessen  h  Dn  .s

Balingen.  Zuverläsig  zu  Anfang  des  nächsten  Monats  Merz,  und  zwar  am  Sten  desselben
wird  die  kinenne  rlalig.  2  der  Conscriprionspflichtigen  aus  hiessgem  beramt  vor  sich  gehen,
wobei  sich  die  zur  Zeit  abwesenden,  mit  Einschluß  derer,  welche  bisher  eremt  waren,  um  so  gewißer
einzufinden  haben,  als  sie  sonst  Confiscation  ihres  Vermdgens,  und  bei  ihrer  Rükkehr  eine  verlängerte
  Mllir.  Dienstzeit  zu  gewarten  haben.  Indem  dieser  Aufruf  hiemit  öffentlich:  geschiehet,  werden
zugleich  alle  obrigfeitliche  Behoͤrden,  in  deren  Amtsbezirken  sich  Cantonisten  aus  hiesigem  Oberamte
aufhalten,  geziemend  ersucht,  sie  auf  besagte  Zeir  in  ihr  Heimwesen  zurikzuwetsen,  und  keinem  den
serneren  Aufenthalt  zu  gestatten,  bevor  er  sich  mi  einem,  nach  der  dißiahrigen  Musterung  ausgestellien
  Wanderungs-Certificat  gehdrig  ausgewiesen  haben  wird.  Den  16.  Febr.  1810.

chti  hon-  Oberamt  allda.
übingen.  Alle,  von  Hause  abwesende,  Conseriptions-Pflichtige  des  disseitigen  Ober-Amts
mit  mbegtt  der  biöher  Eremren,  haben  sich  zu  Verhütung  der  gesen  ichen  Strafenl  sogleich  zu  der
dißjaͤhrigen  usterung  in  ihrem  Heimwesen,  einzufinden;  ur  dic  o“  rigkeitliche  Stellen,  in  deren  Besrke
  sich  Militair-Pflichtige  aus  hiesigem  Ober-Amt  aufhalten,  werden  geziemend  ersucht  selbige,
don  hieser  Ciration,  im  Bälde,  in  Keumuiß  zu  setzen.  Ober-Amt.

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