Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Nro. 45. 1812. 242 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 24. Oktober. 
  
Die unmittelbareu Eingaben an Se. Könisl, Majestät um Lossprechung von der Milctärpflichtig- 
eit betr. 
Aus Veranlassung mebrerer, um Entlassung Conscriptlonspflichtiger aus dem Mili- 
tär-Neru bel Sr. Könlgl. Mejestät unmittelbar eingekommener Blttschriften wird das 
unterm 16. April d. J. erlassene Verbor, sich mit Umgehung der Behbrde in dieser An- 
gelegenbelt an Se. Könlgl. Maj. unmittelbar zu wenden, auf allerhbchsten Befehl mit 
dem Anfügen erneuert, daß die auf die Uebertretung gesetzte Strafe von 20 Reichsthalern 
unnachsichtlich zur Vollzlehung gebracht werden würde. 
Die Köhnigl. Landohgte, Ober= und Unterbeamte haben für die vollständige Bekannt= 
machung dleser Verordnung In ihren Distrikten pflichtmätige Sorge zu tragen. Stuttgart 
den 19. Oktober 1812. 
Kdnigl. Miusterlum des Innern. 
Etraf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Meaj. 
Unter dem 1. Sept. wurde der zu Urach verhaftete Johann Georg Rleger, vom 
Grafenberg, wegen gefährlicher Verwundung des Gotifried Buchmann von da, neben 
dem Ersatz der Kosten, mit achtzehnmonatlicher Zuchthaus-Arbeit belegt und zuglekch 
befoblen, daß derselbe nach erstandener Strafe als ein gefährliches Subjekt in elnem 
Zwangs-Arbeitshaus bis zur erprobten Besserung verwahrt werden soll. 
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