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Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs« Blatt.
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Donnerstag, 30. Januar.
Eine provisorische, für gegemwärtige Zeit eingerichtete Medikamenten-Tare betreffend.
d. d. 26. Jan. 1872.
Da dle gangbaren Artlkel der Medlkamenten neuerdings durch die Handels-Verhält
allsse eine große Verschledenheit in den Ankaufs-Mreisen erlelden, so wird hiemit nach Al-
lerhbchster Genehmigung und in Gemäßbelt der Kbnigl. Mericinal-Instruktlon h. 15. für
die gangbaren und tbeureren Arzneimlttel nach den jetzigen Verhältnissen die angeschlossene
proolsorlsche Medikamenten-Tare festgesetzt, und zur allgemeinen Nachachtung für alle
Apotheker im Kbulgreiche bekannt gemacht, auch zuglesch verordnet, daß den Apotbekern
bei größeren Zahlungen für die in dffentlichen Kranken= und Armen= Häusern abgegebene
Arznelen ein Sechstbell, bei dffentlichen Epldemle-Kosten ein Siebentheil von dleser vorge-
schrlebenen proolsorischen Medlkamenten = Toxe abgezogen werden solle. Stuttgart, den 16.
Jan. 1317. HKdnigl. Section des Medleinal-Wesens.
Provolforische Tare für Medlkamenten von Echter und bester Qnalltät. Dile hler nicht
genannten Artikel behalten elnstweilen die Tare, welche in dem Ac. 1756 gedruckten Ver-
zelchniß bestimmt ist.
1 Pfund. 12 Loth /1 Loth 1r1 Quint Gran.
kr. kr. kr. kr.
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Acetum camphoraunmnmn 60
lavendulese . 3
ocdoralum ofslicinale 10
— rubi idaei cum saccharo 6
— SSasilliticum .. 4
— vini commune ... 1
— — destillalum " 6"“ · * 4