Nro. 24. 18315. 183
Königlich Württembergisches
Staats= und Regterungs-Blatt.
Samstag, 13. Mai-
Sämtliche Königl. Landvogteyen, Oberämter und Polizei Stellen werden andurch
#aufgefordert, auf den hierunter näher bezeichneten Flüchtling sorgsaltigst zu fahnden, uihn
auf Betreten handfest zu machen) und an das Königl. Festungs= Cemmando zu Hoben=
asperg wohlverwahrt wieder einzuliefern) daven aber sogleich Anzeige anhero zu erstatten.
Sturcgart, den 5. Mai 1815. Konigl. Polizei-Ministerium.
Bei der Krankheir des Polizei= Ministers,
auf allerhöchsten Befehl,
Staats, und Conferenz= Minister Graf v. Zeppelin.
Personal. Beschreibung des Flüchtlingse
Garten- Sträfling Jakob Kirchdorfer, aus St. Gallen in der Schweiz gebürtig, ist
à4 Jahr alt, 5 Fuß groß, von schlanker Statur, hat eine länglichte Gestchtsform, blas-
se Gesichesfarbe) schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbraunen) blaue Augen, läng,
lichte Nase, proportionirten Mund, eingefallene Wangen, gute Zähne, länglichtes Kinn,
gerade Beine. Bei seiner Entweichung trug derselbe ein grüntüchenes Wammes, einen
alten runden Huc und Schuhe.
Nechts Erkenu#nisse des Khn. Ober-Jusisz= Colleginms.
1) In der Appellations= Sache von Biberach zwischen det Königl. Section der
eKrondomainen Allter Abtheilung, Namens des Hospitals zu Biberach, Kl. Antin und
den Gemeinden Gros, und Klein, Laupheim, Bekl. Aten, ein Noval= Jehendrecht berreff.,
wurde auf Beweis erkannt. Stuteg. den aul. April 1815.
2) In der Appellations = Sache von Reutlingen zwischen Jakob Friedrich Göbel,
Jiegler daselbst, Kl. Anten an einem, und Johannes Gänslen, gleichfalls Ziegler all-
dort, Bekl. Aten, Losung betr., wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget. 1bld, #d.