Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Bekl. Aten, die Klage des Indossanten eines Wechselbriefs gegen den Indossatar auf 
Bezahlung der dem leztern creditirten Valuta nach dem uͤber den Trassanten ausgebro- 
chenen Falliment betreffend, wurde eonfirmatorie erkannt. Stuttg. den 11. Jun. i816. 
Erkenntniße des Kinigl. Ehe-Gerichts. 
Den 5. Jun. 1 816. wurden geschieden: 
1) Gotefried Nikel, Börger und Mezgermeister zu Heilbronn, Kl. von Johanna 
Carolina, geb. Schmid von da, Bekl. ex cp. quali delert, unter Verurtheilung der Be- 
klagten in die Kosten. 
2) Der vormalige Cameral-Verwalter Heinrich Rais von Stuttgart gebüctig, Kl. 
von Friederike, geb. Schweickher von Stuttgart, Bekl., ex cap. quali delert, unter Ver- 
gleichung der Kosten. # 
3) Leonhard Holzinger, Bedienter zu Stuttgart, Kl. von Christiana, geb. Henne 
von Wimsheim, Leonberger Oberamts, Bekl. er cap. adulterüe unter Verurcheilung der 
Beklagten in die Kosten. 
Straf- Erkenntniße des Koͤnigl. Criminal- Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Hegiae Maj. 
Am 2. Mai ist die zu Oehringen in Untersuchung gekommene Eva Maria Roͤgler 
von Nuͤblingen, wegen Ehebruchs und Betrugs, mit sechsmonatlicher Zuchthaußarbeit be- 
straft, und ruͤcksichtlich der Kosten das Angemessene verfuͤgt worden. 
Eodem wurde gegen die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Ebdristia- 
na Munz von Ulm, wegen Diebstahls und ehebrecherischen Concubinats, eine fünfzehn- 
monatliche Zuchthaußstrafe, und gegen den Mitschuldigen, Bernhard Hirschhuber von 
Domerdingen, Oberamts Blaubeuren, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe und nachheri- 
ge Recluston in ein Arbeitshauß auf wenigstens sechs Monate erkannt, und sedem ein 
verhältnißmäßiger Kosten- Antheil zugeschieden. 4 
Eodem ist der zu Ulm verhaftete Franz Eaver Kopp von da, wegen Unterschlagung 
und Betrugs, neben dem Ersas aller Kosten mit sechsmonatlicher Festungsarbeit belegt 
worden. 
Eockem wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Friedrich 
Mezger von Holzheim) Oberamts Gôppingen) wegen Diebstahls, neben dem Erlaße al- 
ler Kosten, zu neunmonatlicher Juchchaußstrafe) und nachheriger Verwahrung in ein Ur- 
beitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt. 
Den 6. Mai ist der zu Eßlingen verhaftere Christoph Ote von Neidlingen, Ober- 
amtes Kirchheim, wegen wiederholten Betrugs und Concubinats, zu zehnmonatlicher 
Zuchthaußstrafe, und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf sechs Monate ron- 
demnirt, und ruksichtlich der Kosten das Angemessene verfüge worden. 
Kodem wurde der zu Eßlingen in Verhaft und Uncersuchung gekommene Heinrich 
Kleß von Schöckingen, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Disbstahls, neben dem 
Ersatz aller Kosten mit sechsmonatlicher Festungssebeit bestraft.
	        
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