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Unter dem 8. Mai ist der zu Heilbronn verhaftete Johann Adam Plapp von Vor-
derwestermurr, Oberamts Baknang, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaß
aller Kosten, mit viermonatlicher ##echtboruzstrafe. belegt worden.
Am 9. Mais ist gegen den zu SEßlingen in Verhaft und Untersuchung gekomme=
nen Seribenten, Carl Maximilian Becher von Ruith, Amts-Oberamts Stuttgart, we-
gen Familien-Diebstahls, sechsmonatlicher Festungs-Arrest mit angemessener Beschäfti,
gung ausgesprochen, und rüksschtlich der Kosten das Erforderliche verfügt worden.
Den 15. Mai wurde die zu Heilbronn verhaftete Johanne Kempf von Widdern,
Oberamts Neckarsulm, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten,
zu fünfmonatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt.
Unter dem :½7. Mai ist der zu Ellwangen in Verhafc und Untersuchung gekommene
Johann Ganzenmüller von Mindelspach, Oberamts Schorndorf, wegen wiederholten Be-
trugs, Calumnie und Ehebruchs, neben Bezahlung aller Kosten, zu fünfzehnmonallicher
Festungsarbeit condemnirt) und verordnet worden) daß er nach deren Erstehung unter
genaue ortspolizeiliche Aufsicht zu stellen sei.
Am 19. Mai wurde der zu Heilbronn verhaftete Jakob Friedrich Walter von Koz
chendorf, Oberamts Reckarsulm, wegen Diebstahls, mit einjähriger, und dessen Mit-
schuldiger Adam Kappes von Kochersteinsfeld, mit fünfmonatlicher Festungsarbeit be-
straft, und rücksschtlich der Kosten das Angemessene verfügt.
Den 20. Mai ist der zu Rotktweil in Verhaft und Untersuchung gekommene Xaver
Werner von Seedorf, Oberamts Oberndorf, wegen Mißhandlung seiner Stiefmutter,
mneben dem Ersatze aller Kosten, mit einjähriger Jachehauß krafe belegt worden.
Unter dem 24. Mai wurde die zu Ludwigsburg verhaftete Johanne Sophie Hek-
mann von Murrhart, Oberamts Baknang, wegen wiederholten Diebstahls mit Einrech=
nung eines Scortations-Vergehens, neben dem Erlat aller Kosten zu viersähriger Zucht-
haußstrafe, und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung,
sedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt.
Am 27. Mai ist der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann
Georg Mößner von Weiler, Oberamts Brakenheim, wegen Falschung und Theilnahme
-an seiner gewaltsamen Befreiung aus den Händen seiner Conducteurs, neben dem Ersatz
aller Kosten mit neunmonatlicher Festungsarbeit bestraft worden.
kodem wurde der zu Ellwangen verhaftete Anton Funk von Hohenstadt, Oberamts
Aalen, wegen Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, mit fünfmonatlicher Fe-
stungsarbeit belegt.
Den 3. Mai ist die zu Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahls in Verhafe
und Untersuchung gekommene Margaretha Zeh von Ober-Eistsheim, Oberamts Heilbronn,
neben dem Ersatze aller Kosten, zu fünfzehnmonatlicher Zuchthaußstrafe und nachherriger
Reelusion in ein Arbeitshauf wenigstens auf ein Jahr verurtheilt worden.
Eodem wurde die zu Heilbronn verhaftete Theressa Högner von Söchstberg, Ober-
amts Neckarsulm, wegen verheimlichter Schwangerschaft und hülfloser Geburt, neben dem
Ersatze aller Kosten, zu zweisahriger Zuchthaußstrafe verurtheilt.