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gen Aufenthalts- Orte messen, und ruͤcksichtlich ihrer. physischen Beschaffenheit von den Oberamts
disitiren lafsen, im lezteren Falle aber die auszustellenden Meß= und Wisttatlonsscheine bis zum F. Febr-
um so gewist- an unterzeichusn Stelle einsenden sollen, als sie soust unter die Abwesenden gesetzt
wideu. Der 17. Jan. 1816. K. Oderamt.
Calw. Die Musterung der Militairpflichtigen wird In biesigem Hberamt am Mr##ntag den 5.
Febr. d. J. ihren Anfang nehmen. Diricuige jurge Mannschaft, welche im Jahr 1791 bis zum Jo##t
1705 beides einschliehlich gebohren ist, hat dater auf diese Zeit sich in ihrem Hemmwesen eizufinden
oder bei dem Oberamt #thres dermaligen Aufenthalts sich metzen, und durch den doriigen Obcramts, Acze
visicirea zu lassen, auch dafür zu sorgen, daß die darüber antzusieuende Uituiuden Tangstens bis zum
8. Zebr. d. J. der nuterzeichneten Stelle zugesendet werden. Dea 13, Jan. 1810. K. Oderamt.
Freudenstadt. Den Militairpflichtigen des hiesigen Oberames von 20 bis 25 Jahren wird ans
durch dekannt gemacht, daß die Jahrsmusterung in dem hblesigen Oberamt den §. Fedr. d. J. ihren
Anufang nehmen werde. Den 15. Jau. 1316. K. Oberamt.
Geis lingen. Die Verriuge Musterung und Reolßon der Nekrutirungs= Listen wird am 5.
ebr. in dem diesseitigen Oberamtsbezirke vorgenommen werden. Es haben bei derselben dirjenigen
llitairpflichuge, welche am 1. Jau. 1516. das 20. Jahr zurükgelegt, und das 25. Jahr noch nicht
vollendet haden, persdulich 4 erscheineg, weswegen alle Rekrutirungspflichtige von diesem Alter, in-
soserne solche vicht durch fräbere Verordnungen von der peribulichen Stellung bei der Jahremusterung
befreit sind, aufgeforderk werden, sich auf die oben bestimunne Jeit in ihrem eHoeen einzusinden,
bei der Musterung unfebldar zu erscheinen. Die Hoch= und Wohllbddl. Volizen disden aber werden
ersucht, sämtüche Rekrutirungspflichtige des diesseltigen Oberamtsbezirkes in ihre Limett zu weisen.
Den 12. Jaw 1816. berame.
Heilbronn. Die Musterung der Militairpflichtigen wird bei hiesigem Oberamt Montag den s.
Febr. d. J den Anfang nehmen. Oiejenigen, welche am 1. Jan. d. 2# das 20ste zurückgelegt
und das 25fle noch nicht vollendet haben, müssen daher auf jene Zeit in ihrem Heimwesen sich einfin-
den, oder bei dem Oberamt ihres dermaligen Aufenthalts sich messen und visttiren lassen, und die
varüher aus zustellenden Urkunden dis zum 1. Febr. dem hiesigen Obcramt zusenden. Die in dem dießei-
tnigen Oberamtsbezirke sich aufhaltenden 20 bis 25jährigen Milita#ppflichitgen aus andern Oderämtern
kdnnen am Donnerstag den 1. Febr. Pormutags 3 Uhr auf dem biesigen Rathhaus sich einfinden, um
gemessen und oisitirt zu werden, worauf die Scheine an die betreffenden Oderämter werden gesender
werden. Den 16. Jan. 1616. K. Oberamt.
Reutlingen. Auf den 5. Febr. d. J. und folg. wird die Rekrutirungs-Revision im hiesigen
Oberamr vorgenommen werden. Diejenige Rekrurirungspflichrige nun, welche am 1. laufenden o-
uats und Jahrs vas 20te Jahr bereits zuüruͤkgelegt, und das 25te noch nicht vollendet haben, wenn sie
anders nach frühern Gesezen vom persdalichen Erscheinen nicht erimirt sind, werden dader aufgerufen.
zur ermeloten Zeit in ihren Gchurtsorten sich cinzufinden, oder wenn sie in großer Enrfernung ven hier:
agem Oberamt seon sollten, Meß und Tüchtigkeit in vorgeschriedener Form durch die betreffende Hoch-
lbbl. Oberämter einzusenden. Den 9. Jan. 1516. K. Oberamr.
Schorsdorf. Die disiährige Musterung und Revision der Rekrutirungs-Listen wird Montag
am 5, Febr. vorgenommen werden, dadei haben diejenige Militairpflichtige, welche am 1. Jan. 1316.
das 20. Jahr zuräkgelegr, und das 256c noch nicht vollendet haben, pers FFc zu erscheinen. Es wer-
den daher sämtliche Rekrutirungspfiichigge von dem angegebenen Alter, in so fern sic nichr durch beson-
dere Vorschriften von persdnlicher A bei der Jahresmusterung befreit sind, hierdurch aufgefordert.,
fich auf den bestimmten Tag in ihrem Geburtsort einzufinden, und bei demn Ortsvorsteher sich zu mel-
den. Den 12. Jan. 1816. K. Oberamr.
Täöbingen. Am 1. Febr. und die daranf folsende Tage wird die Jahrsmusterung im hiesigen
Oberomte vergnammen weiden, bei welcher alle dirjenige Mllirnirpflichtige, welche am 1. Jan. das