Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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321 Ruth. Wiesen, in Gemösheit allerhochster und hoher Anordnung auf weitere 9 Jahre an den Meis- 
bieienden bfsentlich verpachtet, zu welcher Verhandlung Donnerstag der 1. Fedr. festgesetzt ist, woran 
die Pacht= Liebhaber, welche gelernte Bierbrauer seyn müssen, nur obrigteitlichen Jeugnissen über Prä= 
dikat, Fähigkeit und Vermygen zur erforderlichen Caunons= Leistung versehen, Vormutags 9 Uhr in 
dem Schlotzgebdude zu Ober-- Sontheim sich einzufinden haben. Den 15. Jan. 1816. 
K. Cameralamt VPellberg. Gemeiaschaftl. Rentamt Oder-Sontheim. 
Reutlingen. Unterhausen. Die Schaafweide zu Unterhausen wird an hienach besagtem 19. 
und Stunde wiederum auf 3 Jahre in bffentliche Verleihung gebracht werden. Sie erträgt neben 430 
Stäk Burgerschaafen in dem ersten Jahr 60 Stük, im 2ten und 3ten aber 100 Stük. Berechiigte 
Bestands= Liebhaber werden daher eingeladen, sich den 4 Febr. 1815. Morgens 10 Uhr auf dem 
Rathhaus dahier einzufinden, und der Verleihung avzuwohnen. Kürzlich wird noch bemerkt, daß dei 
Perleihung dieser Waide keine desondere Vortheile zugestanden werden konnen, Reutlingen, den 21. 
Dec. 1615. Kon, Oberamt. 
Rüäbgarten. Nach gnädiger Verfügung sell das allhier befindliche Masereigut, welches in 95 
Worg. 1 Bul. 32 Ruih Aeker in 3 Zellgen, 30 Morg. Wiesen, 12 Morg. 14 Pril 121 Reh. Bau#- 
und Grasgärten, 1 Morg. 1. Prr. 24 Ruth. Weinberg, auch einem Antheil an der Schäferei bestehen 
nund worzu eine gute Malerei = Wohnung, nedst 2 Scheuren, genugsamen Stallungen, Wasch#ao, 
Wagenhötten, Bronnen, alles an und deieinander, und in gutem Zustande befindlich, in einem Ge- 
samt. Pacht sub hasta auf 6 oder 9 Jahre von Lichtmeß 1516. an gerechnet, verliehen werden; #o 
welcher Verleihung der 12. Febr, 1810. Vormittags 10 Uhr im Schloß zu Rübgarten bestimmt 9 
welche Perhandlung andurch mit dem Anhang bekannt gemacht wlrd, daß zu dem Bestand Niemand 
zugelassen werde, der sich nicht mit obrigkeitlichen oberamtlich gesiegelten Zeugnissen legitimiren kann, 
daß er den Feldbau hinlänglich verstehe, im Stande seie, das Bestand= Geld heim Antritt des Gus, 
statt einer Caution, jedesmat auf ein Jahr vorauszubezahlen, und die Einrichtung mit Vieh, Schif 
und Geschirr von eigenem Vermogen zu bestreiten. Den 12. Jan. 1316. 
Gräfüch von Dilleu'sche Rent-Beamtung allds. 
Stuttgart. Nach vorliegenden allerhöchsten Befehlen, wird die Musterung derjenigen Militair 
pflichtigen, welche am 1. Jan. dieses J. das 20 Jahr 3#-räckgelegt, und das 25e Jahr noch nicht vol 
lendet haben, am 5. 6. 7. und 3. Febr. d. J. vorgenommen werden. Die betreffenden Militairpflich- 
tigen aus der hiesigen Mlienftadt und aus den Weilern Heslach „ Gablenberg und Berg, welche 
sich hier oder in der Nähe aufdalten, haben daher an obgedachten Tagen sich Vormittags 8 Uhr auf 
dem hiesigen Rathhauß einzufinden. Diejenigen von ihnen, welche nach den beftehenden Gesezen vom 
ersdulichen Erscheinen bei der Musterung befreit sind, oder weeßen grösterer Entfernung nicht erscheinen 
danen, haben hungegen noch in diesem Monate, die erforderlichen Meß und Bisirations, Jektel au 
die unterzeichnete Behdrde zzsusenden, und werden daher samtliche Känigl. Oberdmier ersucht, das 
Messen und die Difitation dieser in ihrem Bezirk sich aufhaltenden Individuen baldmöglich vornehmen 
u lassen. Am 9. Febr. d. J. werden dann die Milttairpflichtigen der ersten Klasse für das ganze lau- 
sende Jahr unter sich losen, damit jeder del allenfalls künftigen Aushebungen nach der Nummer, die 
ihn getroffen hat, in Concurrenz gezogen werden koönne. Die Militaippflichugen der ersten Klasse werden 
Lewon mit dem Bemerken in Kenmtniß gesezt, daß wenn sie nicht persbnlich an ged. 9. Febr. d. J. 
eim Losen erscheinen, ihre Väter, Pfletzer, oder eine dritte amtlich aufzustellende Person in ihrem Namen 
das Loos ziehen werden. Am 25. 24. u. 25. Jan. d. J. enrlich, haben diejenigen Mllitaipflichtigen, wel- 
e am 1. Jan. d. J. das 20 Jahr zurükgelegt, und das 25 noch nicht vollendet haben, und die in den 
Rekrutirungs-Listen der übrigen Oberämter des Köniareschs eingetragen find, sich gegenwärtig in dem 
aotdirectlons= Bezirk aufhalten, und sich nicht personlich vor ihrem Oderamt zu stellen haben, Vor- 
mittags 6 Uhr auf dem hiefigen Rathhause zu erscheinen, damit sie Lemessen und visitirt und dann die 
erforderlichen Scheine an ihre Oberämter gcsandt werden kdnnen. en 12. Jan. 1616. 
Königs. Rekrutirungs= Commission der Residenzstadt Stuttgark. 
kudwigsburg. Die dletzjährige Musterung und Revision der Rekrutirungs-= Listen wird in hie- 
sigem Oberamt den 5. Febr. und folgende Tage vorgenommen werden, Bei derstlben Faben diejenigen
	        
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