184
Lorch. Johann Georg Schonter, von Wäschenbeuren, solle in Folge alkerhöchsten Decrets Kö=
nigl. Ministeril des Innern vom 5. Februar d. J. wegen seines thätigen und muthvollen Bered-
mens bei dem am 3a2. Januar d. J. in Ebhausen, Oberamts Nagold, entstandenen Brande, bffentlich
belodbt werden, welchen Auftrags sich entledigt, den 15. April à878. Königl. Oberemt.
Lausen. Am Samstag den 2. Mal Vormittags 10 Uhr, werden nachstehende Fischwasser und
See in der Amtsstuben zu Rechentshofen verpachtet werden, wo auch die Bedingungen vorléufig
erkundigt werden können. 2½) a See im Wald bei Freudenthal, welche ungefähr & Morgen im Weß
halten, zum Abtrockaen; a) der Kugelsee im Feld, im Meß 4 Mrg. 1# Brt. als Fischwasser; 3) 3,e
im Feld bei Rechentshofen, den obern als Fischwasser, die z untern aber zum Abtrocknen und 3#D7
richten zu Wieswachs. Die Lbiebhaber mögen sch einsiaden. Den 8. April 18:8.
« - Königl. Hofkammeralamt.
Maulbronn. Das Recht, nach Salpeter zu graben, in dem ganzen Oberamte Maustion,
von 26 Orten, und 2o,8645 Einwohnern, von Georgi 1818 an, auf 4 Jahre, wird In öffentlichem
Aufstreich, auf dem Rathhause zu kienzingen, am ½. Mai d. J., Vermittags 10 Uhr, verpachtet,
wo nur diejenigen Salpetersieder zugelassen werden, welche mit oberamtlich gesiegelten ortsobrigkeitli=
chen Zeugnissen erweisen, ein gutes Prädikat, die nöthigen Kenntnisse, und binlängliches Vermögm
u haben, das sie, neben einer Kaution von 500 fl. verwenden können, das Gewerbe zu betreiben.
m 16 UApril 1818. Königl Kameralamt.
Tübingen. Die Wiederherstellung des schadhaften Glockenstocks an dem Kuchthurme zu Kirchen-
tellensfurt erfordert für Maurer-Arbeit 149 fl. und für Zimmer= Arbeit 303 fl. Zusammen 512 fl.
Dieses Bauwesen wird bis Samstag den 16. Mai d. J. Vormittags? Uhr auf dem Rathdause zu
Kirchentellens furt in öffentlichen Abstreich gebracht, wozu diejenigen, welche solches entweder theilweis
oder im Ganzen übernehmen wollen und zu übernehmen die nöthige Tüchtigkeit und Mittel haben,
eingeladen werden. Den 20. April 1816. Königl. Oberemt.
Urach. Nachstebende Personen aus dem blesigen Oberamts-Bezirke wandern in verschiedene
Staaten aus. Es werden daher alle, die aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an dieselben 3
machen haben, aufgefordert, solche binnen 6 Wochen bei der unterzeichneten Stelle anzuzetigen.
Todias Heinnch Kümmerle, von Plieczhaufen, Maurer, ledig, 36 Jahre alt. Peier Zedender, Mau-
rer, von Mezingen, mit- Weib und Kindern. Wilhelm Zebender, Maurer, von Mezingen, mt
Weib und Kinden. Den 6. März 18886. Königl. Oberamt.
Kannstadt. Nachstehende Personen des biesigen Oberamts wandern aus: Georg Gottl. Hart-
mann, von Hedelfingen, unter Bürgschaft des Johann Friedrich Lautenschlager von da, nach Nord,
Amerika; Erhard Gadriel Kaiser, von Schonbach, WMüger, nach der freien Stadt Hamburg,
unter Bürgschaft des Georg Adam Unrath, von Schanbach ; Gabriel Hofmeister, von Fellbach, nach
Nord-Amerika, unter Bürgschaft des Johenn Jokob Hofmeisters, von Felldach. Diese Auswandemn-
gen werden hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Den #r. April 61:3. Königl. Oberamt.
Tübingen. Johann Adam Jimmermann, von Dôrnach, wandert mit Weib und Kinder nach
Kaukasien aus, und hat zu diesem Ende auf Jahressrist Johannes Zimmermann, von Dörnach, als
Bürgen gestellt. Wer aus irgend einem Grund Ansprache an denselden zu machen glaubt, wird
aufgesorden selche binnen Jahresftist geltend zu machen. Den 23. Aprll 1316.
Königl. Oberamt.
(Hiezu eine Beilage.)