Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

16. 
Jndem Wir durch alle vorstehende Bestimmungen unter gebuͤhrender Beruͤcksichtigung 
des Wohl Unserer Unterthanen, das Unserer Ober-Beamten im Fache der Justiz und 
der inneren Verwaltung dauerhaft zu begruͤnden die Absicht haben, hegen Wir zu densel- 
ben das Vertrauen, sie werden durch Eifer, Uneigennuͤtzigkeit, treue und wahrhaft ergebene 
Gesinnungen, ihrer Seits dazu beytragen, die Wohlfarth Unserer geliebten Unterthanen 
immer mehrzuerhöhen, in welcher Wir allein die Belohnung Unse res Regenten-Berufs 
zu finden vermoͤgen. 
Segeben, Stuttgart, den 31. Dezember 1316. 
(Unerzeichnet?) Wilshelm. 
Auf Besehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
(Unterz) BVelsgel.
	        
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