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Wmwischsmoßtlich#er Bestungs= Arbest neben Verfällung in fämeliche Unterfu-
chungs " Kosten bestraft worden.
Am 15. Mai wurde: » . «
4. in der Untersuchungs-Sache gegen Xaver Fuch s, von Mehetsweiler, Oberamis
Tettnang, und Franz Joseph Schnitzer, von Kolben, Oberamts Waldsee:
a.) aer Fuchs wegen mehreren theils in Semeinschaft, theils allein begane
genen kleinen einfachen Diebstählen, wegen eines in Gemeinschaft begangenen
qualificirten und wegen eines weitern allein begangenen qualfteirten # den
Werth eines großen weit übersteigenden- Diebstahls unter Asrechnung eines
Theils des erstandenen Arrests noch zu siebenmo natlicher Westungs=
Arbeit und zum Ersatz seiner Urrest= und’ 54 der Untersochungs-Kosten;
b.) Franz Joseph Schniter, wegen mehreren in Gemeinschaft mit.Fuchs be-
Bnswner einfachen kleinen Difbstählen, desgleichen wegen eines qualisicirten
iebstahls, dann wegen nachgefolgter Theilnahme an einigen von Fuchs
allein begangenen Diebstählen, unter Anrechnung eines Theils des erstandetn
I nen Arrests noch zu viermonatlicher Destangs= Arbeit Ersatz seiner
" Arrest, und / der Ungtersuchungs-Kosten vorurtheilt.
Am 27. Mai ist:
5. die bei dem vormaligen Eriminalame Ulm in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene ECrescentia Déublery) von Bistingen, Oberamts. Alpek, wegen Theeil-
nahme an einem im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahl ubnd Verbindung mit
Diebs= Gesndel, auch Fund „Diebstahls und wiederholten Vagirens neben Zu-
scheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten mit vierzehn-
pwoöchiger Zuchthausstrafe zu Markgröningen delegt; "«" »
5. gegen den bei dem Oberamt Kirchheim, in Verhaft und Untersuchung gekommer
nen Geora Wagner, von Drachenstein) Oberamts Geißlingen, wegen mie
thátlicher Gegenwehr verübten Diebstahls, neben Jucheidung der eigenen Urrest-
Azungs= und der Untersuchungs-Kosten) viermonat liche Bestungs-Arbei#ts=
strafe erkannt worden. " ·'
Am 24. Mai wurde: .
7.-Iiesdei.demOvekamtoiGekichtDeutung-inVerlust-un-.Unteksuchunggekomo
mein-AgdeBuch-unin-vonBernkied.,-Obeccmti-.ettnqng,negea.zwar
I«einfachen,1 aber großen und im rechtlichen Sinn zweiten Diebstahls und wegen
d# Arecher Lügen bei der Unterluchung zu riner viermonatljchen guchthaus-
strafe in Murkgröningen mit einer ihrem kränklichen Körper angemessenen Be-
schäftigung und nachheriger zweimonatlicher Verwabcung in einem Iwangs-
, YkheitsviausU sowiesuknerfagvesschadeninndsämtlicherverursachteuKostm
verurtheilt; « «·,«·sz '
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« in Verhafe and? ntersuchung kam/ wegen zwar elnfachen kleinen und erfreren,
oöopber im recht'schen Si#s vierten Diebstahls, wiederdolten Daoire## uns An-
gabe eines falschen Wohnorts vor der Obrigleit, neben Juscheidung sämtlicher
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