Annahme, von seiner Stelle cassirt, eines
Iffentlichen Amtes für unfähig erklärt
und zu einer siebenmonatlichen
Festungs= Arbeitstrafe, so wie zu Er-
stattung der hälftigen Untersuchungs-
Kosien und zum Ersag des Schadens,
uncer sollderischer Verbindlichkeit für
seine Genossen verurtheilt, auch ein
Scrafzusatz auf den Fall vorbehalten,
daß bei der angeordneten westeren Un-
tersuchung ein hbherer Raat erhoben
werden sollte;
d) der vormalige Bürgermelster Johan-
nnes Falter, von Neckarhausen, wegen
eulposen nicht restituirten Kassenrests
im Betrag von 1834 fl.; sodann wegen
Fälschung einer Rechnungs-Urkunde
als vorsetzlicher Beihülfe zu Bedeckung
des Kasffenrests eines andern, ferner
wegen Pflegschafts-Kassenrests von g0 fl.,
und Fälschung seiner Rechnung zu des-
sen Bedeckung, endlich wegen eines in
Gemeinschaft mit Conrad Hiller an der
Gemeinde begangenen großen Betrugs
durch Berrechnung falscher Quittungen,
von seiner Stelle cassirt, einer hIffent-
lichen Anstellung für unfählg erklärt,
und mit Räcksicht auf die ihm bei sei-
mm Kassenrest zu statten kommenden
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Milderungs-Gräme zu einer sieben
und einphalbmonatlichen Juchs-
hausstrafe, so wie zum Ersatz von
der Untersuchungs-Kosten, auch Er-
stattung der Kassenreste samt Zinsen
und des Schadens verurtheilt;
c) der vormalige Bürgermeistze Gallus
Feldmaler, von Neckarhausen, wegen
tbeils durch wirkliche Kassen: Eingriffe
theile durch grobe Schuld entstandenen
Kassenrests von 204 fl., ferner wegen
Fälschung einer Rechnunzs-Urkunde zu
dessen Bedeckung, dann wegen in Ge-
melnschaft mit andern begangener Ver-
untreuung von Gemeinde-Eigenthum,
durch Ueberlassung elner Linde aus dem
Communwald zu Bezahlung einer Pri-
vat= Zeche, neben Cassation von seiner
Stelle und Unföhlgkeits-Erklärung zu
Bekleidung elpes bffentlichen Amtes,
mit Rücksscht auf mehrere ihm bel sel-
nem Rest zur Seite stehenden Milde-
rungs-Gründe zu fünfmonatlicher
Zuchtshausstrafe und jum Ersetz ven #.
der Untersuchungs-Kosten, so wie zu
Erstattung seines Rests samt Zinsen
und des Werths der veruntreuten Lnde,
verurtheilt.