Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

ser ein Filial ist, zu besorgen, wle sol- 
ches bereits bisher von vielen Pfarrern 
geschehen ist. In den Orten, in welchen 
sich Pfarrer von verschiedenen christ- 
lichen Confessionen besinden, hat der- 
jenige unter ihnen, dessen Pfarrgemein 
de der Zahl nach die stärkere iss, sich 
diesem Geschäfte zu unterzieben. 
5) Bei beiderlei Registern ist die Form 
zu beobachten, welche in Ansehung 
der Register fär die christlichen Glau- 
bens= Genossen vorgeschrleben ist, je- 
doch, wie es sich von selbst versteht, 
mit Weglassung der auf die Juden 
nicht anwendbaren Columnen. 
4) Von jeder Geburt und Trauung, 
desgleichen von jedem Todesfall bei 
den Juden ist durch den jüdischen Fa- 
milien = Vater oder durch diejenige 
Derson, welcher die Fürsforge für die 
betreffende Familie zunächst obliege, 
und in Fällen, die Personen betreffen, 
welche in keiner Familien-Verbin- 
dung siechen bei Geburten durch die 
Hebamme, bei Trauungen durch den 
Bréutigam und bei Todesfällen durch 
denjeulgen, welcher die Veranstaltung 
der Beerdigung besorgt, dem Vor- 
steber der Synagoge oder dem ersten 
Orts-WVorsteher und durch diese als- 
dann, und zwar schrlftlich, dem Pfar- 
rer, unfehlbar innerhalb der nächsten 
4 Stunden, die Anzeige zu machen, 
damit jeder Fall sogleich in die Register 
elngetragen werden kann. 
Im bbrigen wird sich auf den Inhalt ge- 
dachter Verordnungen bezogen. 
Stuttgart den 10. Jull 1820. 
v. Otte. 
C.) Des Departemests der Finanzen: 
#r. des Finanz-Ministerium. 
Die Verleihung der großen, kleinen und Oehmd-Ichnten bezreffend- 
Den Khalgl. Kreis-Finanz-Kammern 
ist unterm 35. Moal d. J. zu Einleltung 
von Zebent-Pacht-Verträgen auf mehrere 
Jahre, eine die disfällige Verfügung vom 
16. Juni 1819 erläuternde und bestätigende 
Vorschrift ertheilt worden, wornach von 
diesen Stellen das Erforderllche berelts wird 
angeordnet worden seyn. 
Da übrigens zu vermuthen ist, daß noch 
nicht an allen Orten Pacht-Werträge auf
	        
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