Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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zenhofen,  wegen  Ehebruchs,  versuchter
Kinds-Abtrelbung,  entfernien  Versuchs
des  Kindsmords  und  versuchter  Kinds=Aussetzung,
  zu  drei  und  elnbalb,
jähriger  Juchthausstrafe  zu  Ludwigsburg;


d.)  Jehann  Georg  Wolfensberger,

von  Blzenbofen,  wegen  Ehebruchs  und
intellektueller  Urheberschaft  bel  der  von
der  Riedmann  versuchten  Kinds-Abtrelbung,
  zu  zweijährsger  Festungs-Arbeitsstrafe;
  auch  wurde  jedem  dieser
beiden  Inquisiten  ein  angemessener  Dheil
der  Untersuchungs-Kosten  zugeschleden;

14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirchbeim

  in  Untersuchung  gekommene  Johannes
  Strehle,  von  Böhringen,  wegen
  elnes  großen,  wlederholten  und  unter

arschwerenden  Umständen  verübten  Diebstahls,

  neben  Verfkllung  in  den  Schaden=
  und  Kosten-Ersatz,  zu  siebenmonatllcher
  Festungs-Arbeitsstrafe.

Am  20.  Januar  ist:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Waldsee  geführten  Untersuchung
  gegen  Anton  Ereth,  von  Binsdorf,
  wegen  Bienen-Diebstahls,  so  wie
wegen  wlederholter  bendstrelcherei  und
Bettelus,  neben  Zuscheidung  lämtlicher
Untersuchungs-Kesten,  drelmonatliche
  Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachherige

Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeittbause
  zu  Rottenburg  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  fünf
Monate  erkannt  worden.
Am  22.  Januar  wurden  derurthellt:


14.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte

Saulgau  stattgebabte  Untersuchung:

a)  der  suspendirte  Unterfoͤrster  Gottlicb

Reutter  zu  Lichtenfeld,  wegen  Veruntreuung
  von  herrschaftlichem  Holze,
ferner  wegen  Versuchs  elner  Füälschung,
so  wie  wegen  beharrlichen  Läugnens  und
Lügen  vor  Gerlcht,  neben  Entsf  etzung
von  seiner  Unterfbrsters-Stelle,
  zu  drei  und  einpalbmonatlicher

  Festungsstrafe;

b)  der  Revierforster  Corl  Obermüller

zu  Aleshausen,  wegen  glelcher  Vergeben,
  neben  Entsetzung  vos  seiner
Revierfbrsters-Stelle,  zu  dreimonatlicher
  Festungestrafe  mit  angemessener
  Beschéftigung  inneralb  der
Festung.
Zugleich  wurde  wegen  des  Schadens
und  Kosten=  Ersatzes  das  Aagemessene
verfägt.

15.  Oullle  Hunfinger,  von  Seekirch,

welche  zu  Biberach  in  Untersuchung
kem,  wegen  vieljähriger  Landstreicherei,
um  kheill  in  Verbindung  mit  berüch-