Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

evangelisch--lutherischen oder reformir- 
ten Gemeinden zukommt. 
Der 19. und 2. s. beschaͤftigen 
sich mit Bestimmungen über zweck- 
mäßige Aenderungen, und der #F. 21 
verordnet, daß ein Zuwachs durch 
Stiftungen und Legete, im Fall hierü- 
ber nich's besonderes bestimmt seye, 
dem übrigen Stiftungs -Vermdgen 
gleich gehalten werde. 
Indem dieser wesentliche Inbalt der 
Stiftungs= Urkunde hlemtt allgemein be- 
kannt gemacht wird, bemerkt man zugleich 
in Ansehung der ersten Austheilung der 
Seciftungs= Elnkünfte von 2310 bis 1371, 
welche am 28. Januar 161 Katt haben 
wird, daß für diesmal, neben dem Sltipen= 
dium von 50 fl. für das obere Gomnasium 
zu Stuttgart, nur ein Stipendium von 
5# fl. der Universität Tübingen zukommt, 
und nur drei Wittwen-Portionen, eine zu 
Go fl. und zwel zu 35 fl. vertheilt werden; 
ouch daß für dieses Jahr zu Elnrelchung 
der Gesuche um dlese Belträge ausnahms- 
weise bis zum 15. Januar 16-1 Raum 
gegeben wird. 
Ludwigsburg den 35. December 102e. 
Roell. 
Dienst = Erledigung. 
Durch das am 35. v. M. erfolgte Ab- 
leben des Pfarrers Gmelin ist die Pfar- 
rei Nattbeim, Dekanate Heldenbeim, er- 
ledlgt worden.
	        
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