Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Handels  standes,  unter  deren  Gegen=  „erden  dürfe,  bel  Corstheatien  der  ganstinden.
  namentlich  auch  Wohnhäuser  „  zen  auf  den  Brandfall  von  elner  andern
und  andere  Gebäude  aufgeführt  sind,  „  Gesellschoft  zu  bezlehen  habenden  Entmit
  dem  Anhang  bekannt  gemacht  worden,  „schádigung  und  beil  weilterer  unfehlbarer
doß  wer  von  dleser  Anstalt  Gebrauch  ma=  #„  Strafe;  fo  sieh:  man  sch  veranlaßt,
chen  wolle,  sich  deshalb  an  Louis  Duvernoy,  dicjenlgen,  welche  an  jener  Feuer-Versi-Materlalisten
  in  Stungart,  wenden  könne.  cherungs=  Bank  des  deutschen  Handelsstan-Da

  aber  durch  den  (#.71  der  Könlgl.  des  Theil  nehmen  wollen,  auf  die  gedachte
Wäürttembergischen  Brand=  Versicherungs=  gesetzliche  Bestimmung  aufmerksam  zu  ma-Ordnung
  vom  17.  Der.  130)  (Stasts=  chen,  und  ste  umer  Hinwelsung  auf  die
und  Regierungs-Blatt  von  1808.  S.  30)  Rechtsnachtheile,  deren  sie  sich  aussetzen,
bestimmt  ist,  „daß  elin  inländisches  vor  einer  Benuͤtzung  derselben  in  Beziehung
Gebäude  in  kelner  andern  Gesellischaft  auf  inländische  Gebäude  ausdruͤcklich
„,  als  in  der  inländischen  allgemelnen  Brand=  Hiemit  zu  verwarnen.
"schedens-Versscherungs-Anstalt  versichert.  Stuttgart  den  9.  April  1877.

v.  Orte.

2.  Des  Khnigl.  katholischen  KirchenratHb#

Das  Schul-Inspektorat  Dberndorf  betreffend.

Da  der  bleherige  Schul-Inspektor  dorf  gebeten  hat,  so  wurde  dlese  Stelle
Pfarrer  Krachenfels  zu  Altoberndorf,  dem  Pfarrer  Schwalbold  in  Winzeln
lelner  anderen  Geschäfte  wegen,  um  Ent=  bbertragen.
losung  von  der  Schul,  Inspektorat  Obern-  Stuttgart  den  123.  April  1877.

Camerer.

#.)  Des  Departemenks  der  Finanzen:

1.  des  Finanz-Ministerium.
Se.  Könlgl.  Majestet  haben  vermsge  Weisser  aus  Stutegart  und  Dahm  eus
bchster  Resolutlon  vom  16.  April  gnädiast  Schwenningen,  welche  bel  der  mit  ihnen
ßeruht,  die  belden  Cameral-Candidaten  vorgenommenen  Dlenst-Präfung  das  Prä-