dahin abgeändert, daß der Angeschuldigte
zwar wegen des Bezüchtes der Erpressung
und einer eigentlichen Bestechung von
der Instanz zu entbinden, dagegen wegen
erwiesener vlelfachen, mit erschwerenden
Umständen verknüpften Geschenk-An-
sahmen von Amtsuntergebenen, wegen
Bezugs unerlaubter Accidenzien, ille-
galer Behandlung der Holz-Abgabe-Re-
olster, grober Elgenmächtigkeit und Rach-
läßigkeit im Dienste, unter Aufhebung
der ihm deshalb früher oberforstamtlich
angesetzten Geldstrafen, neben dem Ersatze
des Schadens, der Geschenke und wilder-
vechtlich bezogenen Accidenzlen, wle auch
sämtlicher Untersuchungs = Kesten, von
seiner Stelle als Reolerfbester zu ent-
lassen sey; sodann
2. in der Rekurssache der Marie Regine
Frlederike Reichmann, von Gbpoingen,
das gegen sie wegen wlederbolter Unzucht
ln der Resldenz und conrurrirenden tepi-
schen Incestes von dem Crlminal-Senate
des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem
35. Jan. d. J. gefällte (in dem Staats-
und Regierungs-Blott Nro. 15. S. 89
vorkommende) Erkenntniß abgeändert,
und Rekurrentin zu einer olermonatli-
chen Zuchtbausstrafe in Ludwigsburg,
neben dem Ersatze der Kosten beider In-
Kanjen, verurthellt.
Den ro. März wurde:
3. in der Rekurssache des Georg Mariin
Blank, von Sontheim, Oberamts Heil-
bronn, das gegen ihn wegen des an sel-
nem Dienstherrn veräbten Betruges von
dem Crimlnal-Senate des Gerlchtotofs
zu Eßlingen unter dem 1. Febr. ö. J.
gefällte Erkennunsß (Staats und Re-
Hlerungs, Blat: Nro. ::. S. 177) bin-
sichtlich der Strafe abgendert, und Re-
kurrent zu zweimonatllcher Festungsarbelt
verunbeilt, der Punkt des Schadens: und
Kosten= Ersatzes aber, neben Verfällung
in die Kosten zweirer Instanz, bestärigt.
Den 20o. März wurde:
4. in der Rekurssache des Aloys Walz, von
Lalbach, Oberamts Künzelsan, das don
dem Criminol= Senate des Gerschtshef# zu
Ellwangen gegen ihn unter dem 33. Jan.
d J. gefällte (in dem Sraats= und Regle=
rungs-Blatt Nr. 11. S, 203 enthaltene)
Erkeantniß abgeaͤndert, und Rekurrent
ruͤcksichtlich des ihm angeschuldigten großen
und quallfielrten Diebstahls, wegen Man-
gels an zureichendem Beweise, von der In-
stanz enebunden, übrigens in selne Wer-
baftseund elnen ven dem Gerlchtebose noch
zu bestimmenden Dbeil der Umtersuchungs-
Kosten verurthellt; sodann
5. in der Rekurssache des Jehann Michael
Vbleer, von Bonfelo, Oberomts Hell-