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An demselhben Tage wurde:
der vormalige Bürgermelster Christiam
Krügele, von Mundelshelm, Oberamts.
Marbach, wegen zum Theil verschulde-
ten Kassenrests und unordentlicher Amts-
fährung, zu Brkleldung eines verrech-
nenden Amtes fäür un fählg erklärt,
mit einer Geldstrafe von dreißig.
Relchstbalern belegt, und ihm : der
Untersuchungs-Kosten zugeschieden, auch.
der Ersatz des Restes auferlegt.
Am 3. März wurde:
3. Jobann Georg Betsch, Schufter ##u:-
Cannstadt, wegen thärlicher Widersetzlich=
keit gegen obrigkeltliche Diener, neben-
Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und-
Umersuchungs-Kosten, zu fünfmonat-
lcher. Zuchtbansstrafe verurtheilt.
Am 6. März., wurden verur-
tbellt::
5, wegen in verabrederer Verbindung ver-
übter lebensgefäbrlicher Mitzandlung des-
Michgel Klenzle, vom Klein-Hegnacher-
Hof, Oberamts Walblingen, unter Vor-
behalt eines Strafzusotzes auf den Foall,
Jaß Klenzle an den erlittenen Verletzun=
gen terben, oder dadurch eln bleibenden
Nachtbell für selne Gesundbeit entstehen
sollte, folgende Personen von Hegnach,
Overaints Waiblingen, nämlich
2). Johannes Heckel, neben Bezah=
lung von 7 der Untersuchungs= und
der Heilungs Kosten des Klenzle, zu
sechemonatllcher Festungs, Arbeits-
strofe und fünf und zwanzig Stock-
strelchen vor der Ablieferung an den
Strafort;,
5) die belden Solbaten Danlel Dob-
ler und Matthäaͤus Dobler, neben
Bezahlung von der Untersuchungs-
und Heilungs-Kosten, jeder zu fuͤnß
monatlicher Festungsstrafe;
c) Mattbäus. Herrmann., Frlerrich
Dobler, Christlan Ludwlg und
Georg Dobler, neben Bezahlung-
von der Untersuchungs= und Hel-
lunge-Kosten, jeder zu viermone!
Ucher Festungsstrafe.
Dabel wurde jedem dieser Verur-
chellten die Bezahlung selner Arrest=
und Azungs-Kosten auferleg., und
im Ansehung der Hellungs-Kosten
solidarische Verbindlichkeit gegen slo#
ausgesprochen.
An demselben Tage wurbde:
5## der suspendirte Amtmann und Amtt-
schreiber Schliz, von Murrpordt, Ober-
ams Backnang, wegen gesetzuldriger
üöbertriebener Anrechnungem, betrügerl-
scher zum Thell mit Fälschungen ver-
bondenen Vorenthaltung durchftrichener
Videntur- und Thellungs- Gebuͤhren,