Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro.  30.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Samstag  den  26.  Mai  1821.

 

1.  Unmittelbare  Koͤnigliche  Dekrete.

Kelne.
II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Justi3-Departements.
Die  in  dem  Monat  April  183  von  den  Gerichtshöfen  des  Konigreichs  ausgesprochenen  Erkenatnisse
betreffend.

In  dem  verflessenen  Menat  Aprik  sind  von  fämtlichen  Gerlchtshbfen  des  Kialgresche
  nachstehende  Erkenntulsse  ausgesprochen  worden,  webel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  solchs  Uribelle  der  Criminal-Gerichts=  Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs  Blatr  oufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Kreibelre-  Serefe  erkannt,  oder  die  Dienst.  Emfernung  elines  Staats  oder  Commun=Dieners
  verfügt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat
Den  :-4.  Aprll'wurde:  Oberndorf,  das  von  dem  Crimlnal,  Senate

1.  In  der  Rekurssache  des  Serlbenten  des  Gerlcheshofs  in  Täblugen  unter  dem
Lanberes;  zu.  Alpirsbach,  Oberamts  14.  Febr.  v.  J.  g###ällte  (im  Staats=