sie abgegeben wlrd, dem Amtspfleger
r## Ausbezahlung juzustellen.
5. Nach geleisterer Bezahlung und läng-Lens
bie zum 7o. des nächsten Monats
haben dle Amtspflegen dle ihnen
mngekommenen Anwelsungen, so wi
dle von den Empfängern gutttirten
Kosten= Zettel mit deren Bellagen,
nebst einem, in Form elnen Gegenscheins
anszuferugenden, Verzelchnisse
und einer entworfenen Steuer-Quit-#nug
an den Haupt-Rechnungsführer
am#ex der Ueberschrift:
n„ An das Mloisterinm des Innern“.
„ für dessen Rechnungsam “
mmäckzusenden, welcher
6. ulcht allekn die an uhn zuräckkommen
den Jahlungs-Anweisungen und Kosten-Zettel,
welche Belege seiner Rechnung
werden, mit den Verzeschnissen zu ver-Meichen,
sondern auch die Kosten-Tettel
und deren Beilagen in Bezlelung
auf Zahl, Inbalt und Empfanger
Beurkundung zu prüfen, im Fall er
Anstände fludet, deren Erledigung.
einzulefren, im andern Fall aber die
ven den Amtspflegen bezahlten Sum
men in dem Abrechnungsbuch als
„ Hat“ zu bemerken und In Einnahme
zu stellen, die Verzeichnisse
durch selne Unterschrift ale richtig zu
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bezeichnen und sofort dieselhen, nebst
den entworfenen Stener: Quttiungen,
an die Staatskasse abzugeben hat.
7. Bel dieser wird der Belauf, als elne
Steuer-Lleferung der Anmepflege, in
Einnahme, dagegen als Straßen=Bau-
Aufwand summarisch in Ausgabe
gebracht, die Steuer-Qulteung
aber unterschrieben der betreffenden
Amtspflege zugefemigr.
3. Der Haupt-Rechnungsführer erslartet
dem Ministerium des Innern am
Ende elnes jeden Mon#ats einen Rechnungs
-Bericht, worin nachguweisen
iß, wie viel bei jeder Amtspflege auf
den gegebenen Credli angewiesen, wie
dlel hieran bezahlt, auch ob und in
welcher Maße ein welterer Credit beieiner
Amtspfkege ubthig ift.
9. Am Ende des Erats-Jahrs legt der-#elbe
elne Haupt-Rechnung ab, worin,
um den gesamten Aufwand ven elnem
Etats. Jahr darzustellen, auch
die am Schlusse des Jahrs etwa noch
ncht bezahlten Straßen= und Brücken-Bankosten
aufzunehmen, und alo Reste
nochzuführen find.
Dieselben werden in der neuen
Rechnung als Reste wieder vorgetren
en, vod als folche bei deg Anweifungen
bezeichnet, damit ste bei der