Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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gen,  welche  ihre  Absicht,  von  dleser  Befugniß
  Gebrauch  zu  moachen,  erklären,  dieselben
Taggelder  und  Relse-Kostent  anzusprechen,
welche  hiernach  für  die  Mitglieder  der
Kammer  der  Abgeordneten  festgesetzt  sind.

Die  Taggelber  aller  Mitglieder  der
Kammer  der  Abgeordneten  werden  auf  Fänf
Gulden  und  dreißig  Kreuzer  festgesetzt.  Die
Denfelben  gebührende  Entschi#gons  für
Relse=  Kosten  beträgt  Eluen  Gulden  auf
jede  Poststunde  der  Entfernung  ihres  Wohnorts
  von  Stuttgart.

mit  Fünf  Gulden  dreißlg  Kreuzer  anzu-Hrechen.


Während  der  Benrlaubung  elnes  Mirglieds
  hrt  die  Berechtlgung  zum  Bezug
von  Taggeldera  auf;  auch  sindet  bei  Relsen,
welche  im  Urlaub  unternommen  werden,
kelne  Kosten  =  Vergüätung  statt.

Die  Präsldenten  belder  Kämmern  erhalten

  als  Mitglieder  des  Ausschusses  Entschäbigungs=
  „.  Gehalte,  die  Ihnen  auch  während
  der  Dauer  der  Stände=  Versammlung
sortgerelcht  werden.

J.  4.
Smiscilen  der  Ausschuß-Mittglieder.
Die  Enrschsdiguns  des  Prästdenten  der
ersten  Kammer  wird  mie  Inbegriff  ver
Wohnung  jöbrlich  auf  Slebentausend  Fänf
Hundert  Galden,  die  des  Präsldenten  der

Außerdem  haben  si  sie
je  für  zehn  Poststunden  elne  Tagegebühr

zwelten  Kammer  glelchfolls  elnschläßls  der
Wohbnung  jährlich  auf  Fünf  Tausend  Gulden
  bestimmt.

Eben  so  erbalten  die  Abrigen  oler  Mitglleder
  des  Ausschussed,  -elche  nach  dem
s.  2go.  der  Verfassungs  Uek#unde  in  Stutt  -·
gart  anwesend  seon  müssen,  eine  Entschligung

  von;  -Eiseanse  Acht  **

den.  1%

Wöährend  der  Dauer  eines  emmenn
vie#  lehtge  nannten  **  Mitalledern
auf,  und  diese  treten  dagegen  fuͤr  die  genannte
  Zeit  in  den  Bejug  der  oben  setgesetzten
  Tasgeldet  ein.

·  I.
Brsoldungen  der  sanmischen  Beamtek.

Die  Jahres=  Besoldunsen  der  staͤndischen
Beamten  werden  auf  folgende  Art  regulirt:

1)  Fuͤr  den  Kassler  der  Schulden-  Tiltungs-Kasse
  auf  Eintausend  Achthunabert
  Gyldent  [emfelben  sind  hlerneben
zu  Deckung  etwalgen  Kassen  Abganzs
dem  Jehre  n#ch  Zwelhumeri  Gulbea
bewlllige;

·  für  den  Archlaa  auf  —.
Sechsßundert  Gulden;  ·

stürdencdntmlevcder  Schacht-Ellsungs
  Kasse  auf  Eiatausend  Vlerbunderi
  Galden

4)  für  die  zwei  Reglstraroven  der  erften