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Nro. 33.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Freitag den 29. Junt 1831.
1 Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete.
Ecketz, die Aufhebung der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung, und die Einführung einer Auflage
auf den Tabak-Handel beneffend.
Wilhelm,
don Gottes Gnaden König von Württemberg.
D. Wir Uns bewogen gefunden haben, sß. 1.
ble bisherige Verwaltung der Tabaks-Ge- Dle biszberige Verwaltung der Tabakhe
fälle aufzuheben, und dafür eine Auskage auf Gefflle mit allen damit zusammenbängenden
Tabgehandel einzuföhren, so verordnen den Vererdnungen über den Tabakbandek
und versügen Wir nach Anhhbrung Unseres und Tabakbau Cjedoch unter Belbehaltung.
Gehelmen Roths und unter Zustimmung der bisherigen Zoll- Ausätze) ist von dem
Anferter getreuen Staͤnde, wie folgt: 1. Jull vieses Jahrs an aufgehoben.